DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-24 |
Die Ursachen für Arbeitsunfälle sind mehrheitlich im Verhalten der Beschäftigten zu suchen. Daher hebt die Betriebssicherheitsverordnung den Stellenwert von Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten bereits im ersten Paragraphen hervor. Eine besondere Beauftragung verlangt sie außerdem für die Benutzung von Arbeitsmitteln, deren Verwendung mit besonderen Gefährdungen verbunden ist.
Die 2023 neu veröffentlichte DGUV Information 208-059 gewährt Betreibern, Vermietern, Bedienern sowie Prüf-, Wartungs- bzw. Instandsetzungspersonal einen umfassenden Überblick zum sicheren Umgang mit Teleskopstaplern. Daneben gibt der DGUV Grundsatz 308-009 bewährte Maßstäbe für eine entsprechende Qualifizierung der Bediener vor.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verzeichnet etwa 22.000 arbeitsbedingte Leiterunfälle pro Jahr. Die Hälfte davon, ca. 11.000 Arbeitsunfälle, sind Abstürze von der Leiter, viele mit schwerwiegenden Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen. Ursache ist selten die Leiter, sondern das fehlerhafte Verhalten der Benutzer.
Regionale Unternehmensnetzwerke bieten die Chance, Impulse für die Arbeitsgestaltung zu initiieren und über einen Erfahrungsaustausch Lernprozesse in Gang zu setzen. Das Demografie Netzwerk Saar ist seit zehn Jahren ein solcher Impulsgeber und ein Beispiel für den Lernansatz „Unternehmen lernen von Unternehmen“.
Vor über 100 Jahren, am 22. Dezember 1923, erschien im Reichsgesetzblatt eine Änderung der „Verordnung über die Anlegung von Dampfkesseln“, mit der das in Deutschland bis dahin erste staatlich mandatierte Gremium für den „technischen Arbeitsschutz“ ins Leben gerufen wurde – der Deutsche Dampfkesselausschuss (DDA).
Ein Arbeitnehmer verletzte sich an einer 66 Jahre alten „desolaten“ Maschine. Der Geschäftsführer beschwerte sich, „Förmeleien des Arbeitsschutzrechts“ machten die „Hauptaufgabe Gewinnerwirtschaftung“ leider „nebensächlich“. Bei Urteilsverkündung heißt es dann, er sei ein „guter und anständiger Unternehmer“. Die Sicherheitsfachkraft sagte, sie sei zum Arbeitsschutz gekommen „wie die Jungfrau zum Kinde“.
BSG, Urt. v. 05.12.2023, Az. B 2 U 10/21 R
Elternbeirat eines Kindergartens bei Sägearbeiten für Weihnachtsbasar unfallversichert
LArbG Kiel, Urt. v. 12.07.2023, Az. 3 Sa 8/23
Außerordentliche Kündigung wegen fehlenden Nachweises der gesundheitlichen und psychologischen Eignung in einer Ausbildung zum Triebfahrzeugführer
Können Blockchain-Technologien helfen, den Arbeitsschutz zu organisieren und umzusetzen? Um diese Frage zu beantworten, wurde eine Analyse durchgeführt, die sich auf eine Literaturrecherche und auf Gespräche mit Expertinnen und Experten stutzt. Dabei wurden Anwendungsfelder und Bewertungskriterien erarbeitet.
Der Fußbereich hinter der Zehenkappe (Mittelfuß) kann Gefährdungen, z. B. durch herabfallende Gegenstände, ausgesetzt sein. In diesen Fällen kann ein Fußschutz mit der Zusatzfunktion Mittelfußschutz Verwendung finden. Der Mittelfußschutz verteilt die bei Stoßeinwirkung entstehenden Kräfte über Sohle, Zehenkappe und einen möglichst großen Bereich des Fußes. Neuartigen Materialien ermöglichen nun eine Weiterentwicklung des Mittelfußschutzes.
+++ Zum Schwerpunktthema Inverkehrbringen von Produkten/Sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen +++ Müssen wir für die Erstellung der Konformitätserklärung für die Maschine prüfen, ob der Kunde die Installation gemäß den geltenden Richtlinien ausgeführt hat (Dialog- Nr. 43.836)? +++ Gibt es eine Anforderung, dass Leitern und Tritte mit einer Kennzeichnung oder Gebrauchsanleitung zu versehen sind (Dialog-Nr. 17.317)? +++
+++ BGN: Maschinensicherheit – Gefahrstellen markieren reicht nicht – Betriebe sind verantwortlich +++ BGN-Sicherheitstipp: Zutrittssicherung an automatisierten Schlacht- und Zerlegelinien +++ BG ETEM: Ergonomie im Elektrohandwerk +++ BG ETEM: Photovoltaikanlagen – Finanzielle und rechtliche Aspekte beachten +++
+++ Schmalz auf der LogiMAT 2024: Richtig anpacken +++ Ein Ansprechpartner für alle Gebäudedienstleistungen +++
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