| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-09-30 |
+++ BAuA: Leitmerkmalmethode hilft bei der Beurteilung krperlicher Belastung durch Krperzwangshaltungen +++ sicher ist sicher. Konzept und Jahresplanung 2024 der Fachzeitschrift fr Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung +++ Schwerpunkte der sis im Jahr 2024 +++ DAK-Gesundheit: Die Hlfte der Beschftigten war 2023 bereits einmal krank +++
Die Komplexitt der Arbeitswelt nimmt stetig zu und in Verbindung damit auch die Herausforderungen fr Betriebe und Beschftigte. Nicht nur Arbeitszeiten, Arbeitsorte und Arbeitsformen sind von dynamischen Vernderungen und zunehmender Flexibilisierung geprgt. Auch die Zusammensetzung des Erwerbsttigenpotenzials wird immer vielfltiger. Verantwortliche Personen und beratende Fachkrfte innerhalb sowie auerhalb von Betrieben und Organisationen mssen die Potenziale dieser Vielfalt konzeptionell und methodisch frdern, um Sicherheit und Gesundheit der Beschftigten zu gewhrleisten und zu verbessern.
Mobile Arbeit entwickelt sich zu einem neuen Standard in der Arbeitswelt. Weil sie von einer groen Vielfalt gekennzeichnet ist, kann im deutschen Arbeitsschutzrecht bisher nicht auf ein einheitliches Schutzkonzept zurckgegriffen werden. Allgemein gilt das Arbeitsschutzgesetz. Es kommt jedoch darauf an, im Einzelfall die jeweilige Erscheinungsform mobiler Arbeit przise zu erfassen, um die konkreten Anforderungen der verschiedenen rechtlichen Anforderungen zu formulieren.
Die SARS-CoV-2-Pandemie hat zu erheblichen Vernderungen in der Arbeitswelt gefhrt. War mobile Arbeit noch vor wenigen Jahren nur einer kleinen Anzahl an Beschftigten vorbehalten, so gehrt die Diskussion darber, wie viele Tage der Woche nun im Bro gearbeitet werden soll (oder muss, aber auch darf) zum Alltag in vielen Betrieben und Verwaltungen. Zudem werden allerorts Beschftigte gesucht.
Der nachfolgende Beitrag beschreibt die Vorgehensweise zur Erstellung des dynamischen Mehrzonenkonzepts zur Lsung der Gemengelagenproblematik fr eine geordnete stdtebauliche Entwicklung im Einwirkungsbereich von Strfallanlagen. Dieses entwickelte Konzept wird an einem exemplarisch ausgewhlten Lageplan im Einzelnen erlutert.
Im vorliegendem Beitrag geht es um das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), seine rechtlichen Grundlagen und um die zentralen Handlungsfelder unter dem Dach des BGM. Das BGM ist fr Unternehmen bzw. Betriebe eine Strategie zum Abbau von arbeitsbedingten Belastungen, zur Inklusion sowie Frderung der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit und zur Strkung der Gesundheitskompetenz der Beschftigten. Grundlagen des BGM als bergeordnete Struktur sind gesetzliche Regelungen, die seinen Handlungsfeldern zugeordnet sind.
Ausgehend von einem 80 Jahre zurckliegenden Erlebnis eines IBM-Prsidenten und einem damit verbundenen Problem des Managements wurde in Teil 1 des vorliegenden Beitrags kritisch auf die Delegation und Wahrnehmung von Verantwortung in Organisationen eingegangen (Kapitel 1). Im Kapitel 2, das nachfolgend fortgesetzt wird, werden die in den Unternehmen gefhrten Diskussionen um den Verantwortungsbegriff und die angesprochenen Techniken in ihrer Bedeutung fr die bertragung von Verantwortung auf die Beschftigten skizziert. bertragen wird dabei eine Verantwortung, ohne dass Beschftigte ber eine wirkliche Handlungsmacht verfgen (Kapitel 3).
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Arbeitsschutz und Betriebssicherheit ist zeitaufwndig, kostet Kraft, Nerven und Geld und ist fehleranfllig. Gerichtsurteile hierzu gibt es wenige. Im Gegensatz zu Strafurteilen wird hier die Verantwortung sehr penibel geprft. Lehrreich ist ein Verfahren aus Arnsberg, bei dem das OLG Hamm sehr formalistisch der Bezirksregierung und dem Amtsgericht zahlreiche Rechtsfehler vorwarf.
BSG, Urt. v. 06.05.2021, B 2 U 11/20 R
BSG, Urt. v. 22.06.2023, B 2 U 9/21 R
Posttraumatische Belastungsstrung als Berufskrankheit bei Rettungssanittern denkbar
Hepatitis B als Berufskrankheit bei Feuerwehrleuten anzuerkennen
VG Freiburg, Urt. v. 02.05.2023, Az. 3 K 3268/11
Allergische Reaktion nach Corona-Impfung im Impfzentrum ist kein Dienstunfall
+++ Sind die im Homeoffice oder im Flex-Office ttigen Personen als in Heimarbeit Beschftigte nach 2 Abs. 2 Nr. 3 Arbeitsschutzgesetz zu sehen? Wie sind diese bei der Ermittlung der Einsatzzeiten zu bercksichtigen (Dialog-Nr. 43.767)? +++ Digitaler Fahrtenschreiber: muss bei einem Nachtrag ber Arbeit auch das Land angeben werden, oder gilt das nur bei Fahrttigkeiten (Dialog-Nr. 43.781)? +++ Muss eine Spritzgussmaschine, die im Verbund mit einem Roboter zum Handling der fertigen Teile betrieben wird, die strengere C-Norm fr die Roboter einhalten (Dialog-Nr. 43.769)? +++
+++ Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung +++ BGN: Gewalt am Arbeitsplatz Vorbeugung und Deeskalation +++ VBG: Arbeiten im Ausland So starten Beschftigte sicher durch +++ BAuA: Fachkrftesicherung in Zeiten der Transformation +++
+++ Ein Klassiker der Logistik feiert Geburtstag +++ DEHN grndet Vertriebsgesellschaft in Schweden +++
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