DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2014-12-29 |
+++ DGUV: Neue Berufsschulaktion „Jugend will sich-er-leben“ +++ BGW: Gefahrstoffe in der medizinischen Versorgung – TRGS 525 neu gefasst +++ Mehr Licht, weniger Tempo, mehr Profil +++
Der nachfolgende Beitrag geht auf zentrale Herausforderungen der Ergonomie in Bezug auf physische Belastungen bei der Arbeit ein. Dabei werden Häufigkeit, Wirkungszusammenhänge, arbeitsmedizinische Vorsorge, Methoden der Bewertung und Gestaltung und deren Weiterentwicklung betrachtet.
Das Thema „Rückenbelastungen bei der Arbeit“ ist für Unternehmensverantwortliche und Beschäftigte wichtig: Acht von zehn Befragten geben an, dass das Thema für sie eine große Rolle im Arbeitsalltag spielt. Dennoch werden körperliche Belastungen des Rückens bei der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb nur in jedem zweitem Unternehmen berücksichtigt. Psychische Belastungen, die ebenfalls zu Rückenbeschwerden führen können, werden nur in jedem 3. Unternehmen berücksichtigt und nur jedes 4. Unternehmen nimmt die altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung in die Gefährdungsbeurteilung auf.
Smartphones sind mit zahlreichen Sensoren ausgestattet, somit liegt die Annahme nahe, dass derartige Geräte auch in der Lage sind, ergonomische Arbeitsbedingungen zu messen. Wenn dies so ist, könnten Arbeitsplaner und -gestalter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere betriebliche Entscheider auf die Nutzung spezifischer Messtechnik, der Einbindung von Experten usw. verzichten, um fundierte und zeitnahe Entscheidungen für die Arbeits- und Betriebsgestaltung zu treffen.
Wie auch in der Delphi-Studie „Digitale Ergonomie 2025“ der BAuA hervorgehoben, bieten rechnerunterstützte Methoden der Ergonomie die Chance, Produkte und Prozesse durch frühzeitige Gestaltung sicheren, gesundheitsgerechten und wettbewerbsfähigen Lösungen zuzuführen. Einen hohen Stellenwert haben hierbei digitale Menschmodelle in Verbindung mit Ergonomie-Tools, die über Simulation in einem Problemlösungsprozess interagieren.
Die Arbeitsstättenverordnung enthält im Anhang „Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1“ unter Nr. 3.5 Raumtemperatur ohne Zahlenangaben nur die Forderung, dass in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen ... eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen muss, und dass Fenster, Oberlichter und Glaswände ... eine Abschirmung der Arbeitsstätten gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen müssen. Die ASR A3.5 (Ausgabe: Januar 2010) konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV an die Raumtemperatur.
Das Fahrrad feiert bald seinen 200. Geburtstag. Bereits 1817 wurde von Karl Drais die Urform des Fahrrades entwickelt und gebaut, die Draisine. Die Draisine galt jedoch mehr als Laufmaschine und hatte mit dem Antrieb heutiger Fahrräder nichts gemein. Erst in den 1880er Jahren nahm das Fahrrad nach mehreren Entwicklungsstufen, wie z. B. dem Hochrad, die Gestalt an, wie es bis heute gebaut wird. In diesen 130 Jahren wurde das Fahrrad enorm weiter entwickelt, z. B. durch den Einsatz einer Gangschaltung, verschiedener Bremsaufbauten, diverser Rahmenformen, der Verwendung von Leichtmetallen bis hin zu carbonfaserverstärkten Kunststoffen.
F betreibt ein kleines Unternehmen für Sanitär und Heizungstechnik, Bauklempnerei und Solaranlagen. Im März 2005 installierte er mit seinem Arbeitnehmer G und dem H eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses in Niebüll. Die Traufhöhe des Daches betrug 9,70 m bei einer Dachneigung von 35°. Das Dach war nicht eingerüstet. Für die Dacharbeiten wurde im Firmenfahrzeug ein Sicherheitsgurt mitgenommen. Wegen eines heraufziehenden Sturmes gab F die Anweisung, das verwendete Werkzeug wegzuräumen. Dabei rutschte G auf der Dachfläche aus, stürzte hinab und erlitt schwere Verletzungen. In einem Rentenbescheid wurde ihm eine Minderung der Erwerbsunfähigkeit in Höhe von 100 % bescheinigt.
+++ Treppensturz nach Kantinenessen kein Arbeitsunfall +++ Bei Dienstkleidungsvorschriften das Gleichbehandlungsgebot beachten +++ Kein Mitverschulden wegen Nichtbenutzung eines Fahrradhelms +++
+++ Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) +++ BAuA: Fachveranstaltung „Neue Sicherheitskennzeichnung - national, europäisch, international und ihre Umsetzung in das Arbeitsschutzrecht“ +++ EuGH: Unzulässigkeit zusätzlicher nationaler Regelungen bei Bauprodukten +++
Circa 650 Muskeln, mehr als 200 Knochen und über 100 Gelenke bilden das Muskel-Skelett-System des menschlichen Körpers. Überbelastungen, aber auch fehlende Belastungen, können das fein abgestimmte Zusammenspiel von Muskeln, Knochen und Gelenken negativ beeinflussen und zu Beschwerden und Erkrankungen des Bewegungsapparates führen. Arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE), zu denen unter anderem die Rückenerkrankungen gehören, sind nach wie vor eine große Herausforderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie führen – nicht nur in Deutschland, sondern europaweit – die Statistiken der Arbeitsunfähigkeitstage an. Für Unternehmen und Sozialversicherungsträger entstehen durch Ausfallzeiten und Behandlungen hohe Kosten. Die betroffenen Beschäftigten leiden unter Schmerzen.
Die Bundesregierung erlässt die Arbeitsschutzgesetze, die Länder vollziehen sie und die Unfallversicherungsträger kooperieren (neben der Gewährung von Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalles) bei der Beratung und Aufsicht ihrer Mitgliedsbetriebe mit den Arbeitsschutzbehörden. Um diese Arbeitsteilung erfolgreich zu gestalten und eine gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie umzusetzen, wurde 2008 die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) eingerichtet. Sie entwickelt die gemeinsamen Arbeitsschutzziele als Grundlage für ein abgestimmtes Handeln. Das Arbeitsschutzforum, einer Art Fachkonferenz, über das hier berichtet wird, berät die NAK.
Zum Schutz der Hände vor vielfältigen gefährlichen äußeren Einwirkungen ist sowohl im gewerblichen als auch im häuslichen Bereich die Verwendung von Schutzhandschuhen unumgänglich. Entsprechend groß ist das Handelsangebot. Mit der Aktion sollten die Voraussetzungen für ein gesetzeskonformes Bereitstellen, insbesondere durch Kontrolle auf Art und Umfang der erforderlichen Kennzeichnung, überprüft werden. Darüber hinaus war vorgesehen, Stichproben von Lederhandschuhen zu entnehmen und einer labortechnischen Untersuchung auf den Gehalt an Chrom-VI zuzuführen.
Während in der betrieblichen Praxis die Erkennung von Warnsignalen bei der Auswahl von Gehörschutz eine eher untergeordnete Rolle spielt, liegen im Eisenbahnbetrieb seit Jahren Erfahrungen mit der Problematik des Hörens von Warnsignalen vor. Da eine mögliche Verschlechterung der Wahrnehmbarkeit durch den Gehörschutz ein hohes Unfallrisiko darstellt, ist das Tragen von Gehörschutz für bestimmte Tätigkeiten nur unter Auflagen zulässig. Dazu zählen Arbeiten im Gleisoberbau, das Führen von Triebfahrzeugen im Eisenbahnbetrieb und das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
+++ Europäisches Recht (Vertragswerk, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen) +++ Staatliche bundesdeutsche Vorschriften (bundesdeutsche Gesetze und Verordnungen) +++ Europäisches, bundesdeutsches und bundesländerbezogenes Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeits- und Umweltschutz +++ Online-Portale zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht +++ Gremien und Ausschüsse, technisches Regelwerk +++ Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) +++ Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) +++ Einrichtungen des Bundes und der Länder (Auswahl) +++ Einrichtungen und Gremien der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Normenverzeichnisse +++ Normen (kostenpflichtig) +++ Grundlagen zur Normung +++ VDI-Richtlinien (kostenpflichtig) +++ Informations- und Wissensdatenbanken / Netzwerke +++
Im Internet finden Sie die Handlungsanleitung LV 29 zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten (http://lasi.osha.de Navigation: Publikationen > LASI-Veröffentlichungen). Darin werden zunächst die körperlichen Belastungen und Beanspruchungen beim Ziehen und Schieben erklärt und verschiedene technische Hilfsmittel vorgestellt, u. a. auch Hubwagen.
Psychische Belastungen sind in unserer heutigen Arbeitswelt ein Problem mit steigender Bedeutung. Daher müssen zeitgemäße Arbeitsschutzkonzepte den Umgang mit diesen Belastungen einbeziehen. Allerdings zeigt der Blick in die Praxis, dass Anspruch und Wirklichkeit gerade auf diesem Gebiet noch weit auseinander liegen. Woran mag das liegen? Liegen den Arbeitsschutzexpert_innen die „greifbaren“ „hard facts“ mehr als die „weichen Faktoren“? Wirken hier Traditionen von Ausbildung und Berufspraxis dergestalt nach, dass um die psychischen Belastungen geradezu ein Bogen gemacht wird? Oder ist es die Befürchtung, bei womöglich erkannten Problemen „eh nichts tun zu können“?
+++ Neu aufgelegt: Broschüre der BG ETEM zum Thema „Ergonomie“ +++ Neue Broschüre der BG ETEM: „Grundlagen zum Raumklima und zur Raumlufttechnik“ +++ Grundlagen der Ergonomie +++ BAuA: Handlungshilfe zur Risikound Gesundheitskommunikation im Arbeits- und Gesundheitsschutz +++
+++ Nasskalt erwischt? Gute Berufskleidung schützt. +++ Sicherheitsschuhe mit Zukunftsperspektive +++ Dreh-Kipp-Manipulator Centrick ist ausgezeichnet +++
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