DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-01 |
+++ Keine Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte – Gemeinsamer Aufruf der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und des Deutschen Feuerwehrverbandes +++ IFA: Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen vor Angriffen schützen +++ BGHM: Gewinner und Gewinnerinnen des Azubi-Sonderpreises 2020/2021 stehen fest +++ Bundesregierung: SUGA 2020 +++ IAG: Entscheidungshilfe für die Auswahl eines Headsets +++
„Basisarbeit“ umfasst alle Tätigkeiten, für die es keiner besonderen beruflichen Qualifikation bedarf, sondern eine Einweisung vor Ort genügt. Über 20 % aller Arbeitnehmer*innen in unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen üben Basisarbeit aus. Häufige ökonomisch-soziale Unsicherheit, problematische Arbeitsbedingungen sowie ein Mangel an Wertschätzung und Anerkennung kennzeichnen ihre gemeinsame Lage. Bedingungen für „gute Basisarbeit“ zu schaffen, stellt eine zentrale politische Aufgabe dar.
Am 16. Juli 2021 ist das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) in Kraft getreten. Es wurde als Artikel 3 des „Gesetzes zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen“ vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3146, 3162) erlassen. Mit Artikel 7 des Gesetzes wurde die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) redaktionell an die Neuregelung angepasst.
Wenn es um spanende Metallbearbeitung geht, sind handgesteuerte Fräsmaschinen häufig in Betrieben zu finden. Von ihnen gehen Gefährdungen aus, die zu schweren Verletzungen oder Gesundheitsschäden führen können, zum Beispiel durch das scharfe Fräswerkzeug unter hoher Drehzahl, herumfliegende Späne oder durch unsachgemäßen Umgang mit Kühlschmierstoff. Um solche Risiken zu minimieren, müssen ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Somit gilt es, vor, während und nach der Arbeit einiges zu beachten.
Eine Pandemie stellt Unternehmen vor die Herausforderung, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten und gleichzeitig die Produktions- und Wertschöpfungsketten zu erhalten. Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zum Infektionsschutz erfordert, auf der Basis von Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen umzusetzen und Chancen von Industrie 4.0 in die betriebliche Praxis zu integrieren. Dabei zeigt sich, dass insbesondere KMU Probleme haben, diese Auflagen zu erfüllen.
Für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich ist das Risiko, aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und der damit einhergehenden Versorgung von COVID-19-Patient*innen Stigmatisierung und Diskriminierung zu erleben, vergleichsweise hoch. In der Folge kann es zu Stressreaktionen und negativen psycho-physiologischen Folgewirkungen kommen. Soweit Diskriminierung und Stigmatisierung in Zusammenhang mit der Arbeit auftreten, müssen Arbeitgeber*innen aufgrund ihrer Fürsorgepflicht mit geeigneten Maßnahmen reagieren, um negative Beanspruchungsfolgen bei den Betroffenen zu vermeiden.
Trotz der vielfältigen negativen Folgen zunehmender psychischer Belastung und nachgewiesener positiver betriebswirtschaftlicher Effekte entsprechender Präventionsmaßnahmen sowie gesetzlicher Anforderungen (Initiative Gesundheit und Arbeit, 2015) führen nur ca. 21 % der Unternehmen eine psychische Gefährdungsbeurteilung durch. Von Arbeitgeber- wie Arbeitnehmervertretern wird in der Praxis der Anspruch formuliert, dass die eingesetzten Instrumente eine für ihre Organisation maßgeschneiderte Lösung bieten. Die „Modulare Analyse der Belastungsfaktoren in Organisationen (MABO)“ ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Ermittlung psychischer Belastung.
Ein Urteil zu den „Mythen des Probebetriebs“, zu den Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit und zur persönlichen Verantwortung von Führungskräften
LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.11.2021, 17 Sa 1067/21
Kein Erschwerniszuschlag beim Tragen einer OP-Maske
LSG Mainz, Urt. v. 06.09.2021, L 2 U 159/20
Entzündungsreaktionen nach einer Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall zu entschädigen?
Die Corona-Pandemie hat den Blick auf die hohe gesellschaftliche Bedeutung pflegerischer Arbeit noch einmal geschärft. Mit großem Engagement setzen sich die rund 1,7 Millionen Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege trotz erschwerter Bedingungen täglich für die Menschen ein, die auf ihre Hilfe angewiesen sind. Damit Pflegekräfte ihren Beruf möglichst lange, gesund und zufrieden ausüben können, forscht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur menschengerechten Gestaltung von Pflegearbeit.
Im Anhang I, Ziffer 1.7.4 der Maschinenrichtlinie werden Vorgaben in Bezug auf die Betriebsanleitung gemacht. Sowohl hier, als auch in Artikel 5 Absatz 1b der Maschinenrichtlinie werden keine Angaben über die Form der Betriebsanleitung gemacht.
+++ Über Manipulationen sprechen: Dialogkarten zum Umgang mit Schutzeinrichtungen +++ BGN: Beurteilungshilfe Verkehrssicherheit +++ BGHM: Handlungshilfen für Handwerksbetriebe +++
+++ Systematischer Schutz beim Be- und Entladen +++ Mit LOTO Leben retten +++
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