Am 16. Juli 2021 ist das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) in Kraft getreten. Es wurde als Artikel 3 des „Gesetzes zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen“ vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3146, 3162) erlassen. Mit Artikel 7 des Gesetzes wurde die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) redaktionell an die Neuregelung angepasst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-01 |
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