DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-01 |
+++ SARS-CoV-2/COVID-19 zum Jahresbeginn 2021: Hoffnung, Wut und Trauer (Dr. Joachim Larisch) +++ Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel +++ Gesetzliche Unfallversicherung zu FFP2-Pflicht in Bayern +++ IFA der DGUV: FFP2-Masken richtig benutzen +++ Gesetzliche Unfallversicherung rät von Luftreinigern und Lüftungsanlagen „Marke Eigenbau“ in Schulen ab. Bei selbstgebauten Anlagen werden Fragen der Sicherheit, der Hygiene und des Brandschutzes nicht ausreichend beachtet. +++ Europäischer Wettbewerb „Gesunde Arbeitsplätze“ gestartet. Bis zum 15. Oktober 2021 praktische Lösungen zur Prävention von MSE einreichen +++ VDSI und DVR: Unterwegs – aber sicher! Der Wettbewerb zur betrieblichen Verkehrssicherheit +++ Sechs Unternehmen für gute Ideen ausgezeichnet – BG ETEM verleiht Präventionspreise 2020 +++ Am Arbeitsplatz, in Schulen und zu Hause. #LüftenHilft: Bundesweite Aktion zum infektionsschutzgerechten Lüften +++ DAK-Studie: Die Menschen wünschen sich auch 2021 weniger Stress und mehr Zeit für die Familie +++ BG ETEM: Corona und Homeoffice – So können Betriebe jetzt die psychische Belastung ermitteln +++
Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) adressiert die Beschaffenheit, d. h. Konstruktion und Bau von Maschinen. Sie ist damit wesentlich für die Sicherheit von Maschinen, die in Europa auf dem Markt bereitgestellt werden verantwortlich. Die von der Europäischen Kommission angestoßene Revision ist mittlerweile in vollem Gange. Themen der Digitalisierung, wie Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit, werden nach bisherigen Erkenntnissen eine wesentliche Rolle für den Revisionsprozess spielen.
Industrieanlagen müssen beim Betrieb alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Anlagen selbst und deren Anlagenbestandteile können unter EU-Binnenmarktvorschriften fallen und müssen dann deren Anforderungen zum Inverkehrbringen genügen. Aufgrund dessen treten bei Industrieanlagen viele Fragen zu Produktanforderungen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Auftragnehmer des Arbeitgebers auf. Der vorliegende Artikel will aufzeigen, wie komplexe Industrieanlagen rechtlich einzuordnen sind und wie ein Betreiber die Anforderungen des Binnen markts mit den betrieblichen Anforderungen in Einklang bringen kann.
In überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzügen oder bestimmten prozesstechnischen Anlagen ersetzen vermehrt digitale, softwarebasierte Sicherheitsfunktionen mechanische Schutzeinrichtungen. Damit einher gehen neue Risiken für den Anlagenbetrieb und die Arbeitssicherheit von Arbeitnehmern, Monteuren oder Prüfern.
Beim Schusswaffentraining von Polizei und Sicherheitsdiensten wird zunehmend Farbmarkierungsmunition anstelle von Einsatzpatronen verwendet, um möglichst gefahrlos Nahbereichssituationen abbilden und üben zu können. Welche Gefährdungen dabei entstehen können und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, wird im nachfolgenden Beitrag vorgestellt.
Menschengerechte Arbeit ist keine Selbstverständlichkeit. Als im Verlauf des 19. Jahrhunderts mehr und mehr Fabriken in Deutschland entstanden, wurden nicht nur die Arbeitsdauer, -geschwindigkeit und die Entlohnung zum Problem. Auch die Häufigkeit von Unfällen und Erkrankungen durch physikalisch-mechanische und chemische Faktoren (z. B. Schleifsteinstaub) stieg − und damit die Bedeutung des Arbeit(er)schutzes. Wann, wie und durch wen ist er entstanden?
Die EG-Konformitätserklärung gemäß EG-Maschinenrichtlinie schließt ab mit „Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers bevollmächtigt ist“ und der „Unterschrift dieser Person“. Immer wieder wird gesagt, wer die Konformitätserklärung unterzeichnet, der haftet auch im Falle eines Unfalls mit dem entsprechenden Produkt. Das ist unzutreffend, obwohl dieses Dokument dem Käufer übergeben wird. Persönlich gehaftet wird „nur“ für Pflichtverletzungen, die einen Produktfehler und den Unfall verursachen. Deshalb kann die Freigabe eines Produkts durch einen Entwicklungsleiter haftungsauslösend sein, obwohl dieses Dokument im Gegensatz zur EG-Konformitätserklärung das Unternehmen noch einmal verlässt.
Aktuelle Rechtsprechung zum Produktsicherheitsgesetz
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 11.3.2019 – 3 U 194/18: Schadstoffe
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 28.2.2019 – 6 U 181/17: Bedienungsanleitung
OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.04.2020 – 6 W 41/20: Herstellerangaben (I)
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 18.6.2020 – 6 U 80/19: Herstellerangaben (II)
VG Stade, Beschl. v. 20.10.2020 – 6 B 1479/20: Bereitstellung von Atemschutzmasken
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 18. Februar 2020 – 6 U 50/18: Produkteigenschaften
LG Hamburg, Urt. v. 21. April 2020 – 416 HKO 30/20: Spielzeug
OLG Köln, Urt. v. 08. Mai 2020 – I-6 U 241/19: Hinweispflicht
Die Änderungen zur Reform des Berufskrankheitenrecht wurden 2020 im Bundestag beschlossen und sind seit dem 1.1.2021 in Kraft. Nach einer kurzen hitzigen Debatte im Bundestag zur Änderung des Sozialgesetzbuches VII und Berufskrankheitenverordnung wurde gegen die Vorschläge der Opposition und des Bundesrates die Vorlage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), begründet durch den Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD), beschlossen.
Das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit geförderte Projekt mit dem Titel „Gesund. Stark. Erfolgreich. Der Gesundheitsplan für Ihren Betrieb“ wurde 2014 initiiert, um die Verankerung der betrieblichen Gesundheitsförderung in Deutschland, insbesondere in KKU und KMU, weiter zu verbreiten. In den ersten Jahren wurden Formate und Handlungshilfen entwickelt, mit denen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Kooperation mit Unternehmensorganisationen Sensibilisierungsveranstaltungen durchführen und Beratung anbieten konnten.
+++ SkinNeutrAll®: Universal-Notfallspray bei Unfällen mit Chemikalien und Gefahrstoffen +++ Bei Gefahrstoff-Leckagen zählen Know-how und saugstarke Bindemittel +++ Desinfektionsmittel – Auf die richtige Lagerung kommt es an +++
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