DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-30 |
+++ iga-Umfrage: Erwerbstätige sind mit ihrer Arbeit zufrieden +++ OECD-Bericht zu Künstlicher Intelligenz in Deutschland +++ BMAS: Arbeits(schutz)rechtliche Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit +++ DAK: Hitzewelle 2024 – Jeder Vierte hatte Gesundheitsprobleme +++ DGUV: Hitze ist die größte Herausforderung +++ DGUV: „Gewalt im Krankenhaus sollte absolut tabu sein“ +++ „sicher ist sicher“ +++ Schwerpunkte der „sis“ im Jahr 2025
Die neue technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert insbesondere die Anforderungen gem. Nr. 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese wurden 2016 aus der früheren Bildschirmarbeitsverordnung von 1996 in die ArbStättV übernommen. Mit der ASR A6 wird das Ziel verfolgt, Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit durch physische und psychische Belastung sowie insbesondere durch Belastung der Augen mit präventiven Maßnahmen zu verringern oder zu vermeiden.
„Gesund arbeiten in besonders beanspruchenden Tätigkeiten“ – unter dieses Motto haben wir eine achtteilige Beitragsreihe in dieser Zeitschrift in den vergangenen Monaten gestellt. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln wurden die Entwicklung und die aktuellen Herausforderungen betrachtet, von der betrieblichen Praxis über die sozialpolitische Einschätzung bis zur wissenschaftlichen Perspektive.
Eine aktive Wissensvermittlung kann das Verhalten von Personen verändern, wie sowohl die Forschung als auch langjährige Erfahrungen mit Präsenzveranstaltungen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigen. Doch lässt sich diese Erkenntnis auch auf den Transfer von Arbeitsschutzwissen im Rahmen digitaler Formate übertragen?
Der Beitrag befasst sich mit aktuellen Formen der Arbeitsorganisation. In Teil 1 wurde auf technikzentrierte Formen der Kooperation, auf die neue Kooperationsform der „agilen“ Arbeit sowie auf Beispiele „agiler“ Teamarbeit eingegangen. Teil 2 des Beitrags befasst sich mit selbstbestimmter Arbeit, Selbstorganisation, dem „agilen Leitbild“, den Auswirkungen von Krisen sowie mit Reaktionsformen der Beschäftigten.
Vor 100 Jahren, am 03. Juli 1924, starb Franz Kafka. Sein Werk entfaltete erst und allmählich nach dem zweiten Weltkrieg Wirkung. Heute bezeichnet man ihn als „Klassiker“. Voraussetzung dafür war, dass sein Freund Max Brod Kafkas testamentarischer Anweisung zur Vernichtung aller seiner Werke glücklicherweise nicht nachkam. „Amerika“, „Der Process“ und „Das Schloß“ wären verloren gewesen.
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist vor 50 Jahren in Kraft getreten. Es ist das „Grundgesetz“ der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und ergänzt insofern das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996. Dementsprechend ist das ASiG auch für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX von wesentlicher Bedeutung, das seit 20 Jahre als Arbeitgeberpflicht verankert ist. Nachfolgend soll dargestellt werden, wie der Fokus über ASiG auf das BEM neue Perspektiven für die handelnden Akteure eröffnen kann.
Gem. § 11 ASiG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit grundsätzlich mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Dieser Ausschuss setzt sich demnach zusammen aus dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII.
BSG, Urt. v. 27.06.2024, B 2 U 3/22 R
Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht ausgeschlossen
BAG, Urt. v. 01.08.2024, 6 AZR 38/24
Feiertagszuschläge: Es kommt auf den regelmäßigen Beschäftigungsort an!
INQA ist die Antwort auf die vielschichtigen Herausforderungen der Arbeitswelt. Auf diese zu reagieren gelingt am besten, wenn alle an einem Strang ziehen. Deshalb ist die Initiative sozialpartnerschaftlich und überparteilich aufgestellt. So vereint INQA unter einem Dach Bund, Länder und Kommunen, Arbeitgeberverbände und Kammern, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
+++ Dürfen schwangere Mitarbeiterinnen noch ins Ausland entsendet werden (Dialog-Nr. 43.997)? +++ Gehen von E-Fahrzeugen Gefährdungen für Träger von Herzschrittmachern aus (Dialog-Nr. 42.512)? +++
+++ Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) +++ BAuA: Gesundes Sitz- und Bewegungsverhalten +++
+++ HYMER-Steigtechnik mit neuem Feature für den Online-Konfigurator +++ R. STAHL präsentiert ExSys Cool 8701: Neue Klimageräte für explosionsgefährdete Bereiche +++ Weltneuheit: Selbstaufladendes Gehörschutz- Headset von 3M +++
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