DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-31 |
+++ DAK: Fehlzeiten im 1. Halbjahr 2021 massiv zurückgegangen +++ BAuA: Faktenblatt zu Arbeitszeiten in der Alten- und Krankenpflege +++ BG ETEM: Frischer Wind für den Präventionspreis +++ Kampagne kommmitmensch endet zum 31. Dezember 2021 +++
Interviews mit leitenden Führungskräften zeigen, dass fokussierte Veränderungsprojekte dabei helfen, Arbeitsbedingungen wirksam zu verbessern. Nicht formale Managementsysteme oder behördliche Vorgaben, sondern anlassbezogene Maßnahmen bringen den betrieblichen Arbeitsschutz voran. Die handelnden Führungskräfte nennen moralische Aspekte als Motivation für ihr Engagement. Dieses Verantwortungsgefühl können Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Aufsichtspersonen durch persönliche Ansprache verstärken.
Nicht mehr die Erfüllung von „Mutterpflichten“, sondern die Teilhabe auch im Zuge der Mutterschaft bildet heute ein zentrales Kriterium eines selbstbestimmten Lebens für Frauen. Im Zuge einer Schwangerschaft erleben Mütter große ökonomische und soziale Herausforderungen. Durch politische und rechtliche Maßnahmen kann eine Benachteiligung von Müttern reduziert und ein wirksamer Schutz sichergestellt werden. Dazu müssen zielgerichtete Maßnahmen getroffen werden, wobei ein wirksames Mutterschutzgesetz hierfür als wesentliche Grundlage erachtet wird.
Die neue DGUV Information 203-036 unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und der Auswahl der Schutzmaßnahmen bei Laser-Einrichtungen für Shows und Projektionen.
Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/Beschäftigten/Versicherten sind seit langem erklärte Ziele im Arbeitsschutz. Zur Erreichung und Gewährleistung dieser Ziele trägt in Deutschland bei der Anwendung von Laserstrahlung die Funktion des Laserschutzbeauftragten bei. Obwohl ein Vergleich der Anzahl und des Ausmaßes von Schädigungen durch Laserstrahlung mit oder ohne Laserschutzbeauftragte nicht vorliegt und auch nicht ohne Weiteres möglich ist, kann davon ausgegangen werden, dass sowohl gefährliche als auch schädliche Überexpositionen durch die direkte Einwirkung von Laserstrahlung als auch Auswirkungen durch indirekte, mit dem Vorhandensein von Laserstrahlung verbundene Gefährdungen, wie sie zum Beispiel durch Blendung, Brand- und Explosionsgefahr auftreten können, durch die organisatorische Maßnahme der Benennung eines Laserschutzbeauftragten und durch dessen Funktion und Aufgabenerfüllung bei den Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 weitgehend vermieden werden.
Der Beitrag ist im Rahmen einer qualitativen empirischen Forschung entstanden, welche zum Ziel hat, die psychosozialen Belastungen des medizinischen Personals im Bereich der Kinderonkologie und deren typische Bewältigungsstrategien zu identifizieren. Hierfür wurden Interviews mit medizinischem Personal geführt. Die zentralen Erkenntnisse werden vorgestellt und mögliche Anknüpfungspunkte für eine weiterführende Forschung benannt.
Der Einzug digitaler Technik in die Arbeitswelt beruflich Pflegender wird aktuell forciert, gleichzeitig aber auch intensiv und durchaus kontrovers diskutiert. Mit dem Einsatz digitaler Technik wird die Erwartung verknüpft, dass diese zur Entlastung beruflich Pflegender bei Routinetätigkeiten beiträgt.
Ausgehend von Kapitel I des Beitrags zur Managementmethode „Agil“ (sis 6 sowie 7-8/2021) werden in Kapitel II des Beitrags anhand zentraler Begriffe und Gedanken aus dem „Leitbild des Agilen Unternehmens“ die arbeitsorganisatorischen Veränderungen dargestellt, die ausgelöst werden (können), wenn es zur Umsetzung im Betrieb kommt. Zu welchen Folgen und Problemen die Umsetzung führt, mit welchen Belastungen und Anforderungen die Beschäftigten eines „Agilen Unternehmens“ konfrontiert werden, wird anhand von vier Aspekten bzw. Thesen aufgezeigt.
Der Abteilungsleiter eines Stadtwerkes beauftragte einen „Hausmeister“ und Leiter der Gruppe Technik einer Eishalle (H), ein Stromkabel an der Hallendecke zu verlegen. Der Beauftragte mietete eine Gelenk-Teleskop-Hebebühne. Mit seinem Kollegen fuhr H im Arbeitskorb nach oben. H steuerte in die Nähe eines hinter ihm befindlichen „Deckenstahlträgers, der nur wenig über der Oberkante des Arbeitskorbes verlief“. Der Kollege machte H „noch auf die Gefahr aufmerksam und konnte sich in den Arbeitskorb ducken“. H dagegen wurde eingeklemmt – und „hierbei wurde von seinem Körper der Not-Aus-Knopf betätigt, so dass die Hebebühne sofort stoppte und sich nicht mehr bewegen ließ“.
BSG, Urt. v. 6.5.2021, B 2 U 15/19 R
Herzstillstand nach einem „unschönen, unharmonischen und frostigen“ Streitgespräch mit dem Vorgesetzten kann Arbeitsunfall sein
BSG, Urt. v. 6.5.2021, B 2 U 15/19 R
eBay muss formell nicht konforme Schwimmhilfen nach mehrmaligen Hinweise aus dem Portal nehmen
+++ Das Klinikum Herford setzt bei Corona-Tests weiterhin auf DENIOS +++ Sitzt wie eine zweite Haut: Schutzanzug mit 3,8-fach stärkerer Flüssigkeitsbarriere als vergleichbare Produkte bietet Komfort dank optimierter Schnittform +++ ABS-B-Lock – neuer Anseilschutz für Hubarbeitsbühnen +++
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