| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-07-31 |
+++ 40 Jahre Wuppertaler Sicherheitstechnik: 200 Teilnehmer beim Festsymposium an der Bergischen Universitt +++ Denk an mich. Dein Rcken Urlaub fr den Job? +++ Gesetzliche Unfallversicherung begrt G7-Beschluss zu Vision Zero Fund +++
Die Bedeutung des Dienstleistungssektors und der mit rasanter Geschwindigkeit voranschreitende Prozess der Digitalisierung prgen die Arbeitswelt immer strker. Diese Entwicklungen bringen neue Arbeits- und Organisationsformen sowie vernderte arbeitsbezogene Anforderungs- und Belastungskonstellationen fr die Beschftigten mit sich und beeinflussen somit auch die Handlungsbedingungen der Arbeitsschutzakteure.
Unter dem Aspekt der Gesundheit bleibt die Frage nach der Beschftigungsfhigkeit ein zentrales Thema fr Unternehmen und Beschftigte gleichermaen. Beschftigungsfhigkeit meint die Fhigkeit, die individuellen Kompetenzen unter sich wandelnden Rahmenbedingungen zielgerichtet und eigenverantwortlich anzupassen und einzusetzen, um eine Beschftigung zu erlangen oder zu erhalten.
Wie wirksam sind die getroffenen Arbeitsschutzmanahmen? oder Wie kann ich die Wirksamkeit der Manahmen nachweisen und beurteilen? Vor diesen Fragen stehen tglich die Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes. Eine pauschale Antwort auf diese grundstzliche Fragestellung gibt es jedoch nicht. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verlangt zwar eine Wirksamkeitsberprfung der erforderlichen Arbeitsschutzmanahmen, allerdings wird dabei seitens des Gesetzgebers keine methodische Vorgehensweise vorgegeben. Durch die Schutzzielbestimmung wird dem Arbeitgeber dabei ein gewisser Handlungs- und Entscheidungsspielraum eingerumt.
Der elektrische Strom ist fr uns eine tgliche Selbstverstndlichkeit. Ob zu Hause oder geschftlich ohne Strom ist der Tagesablauf nicht vorstellbar. Viele tgliche Arbeiten fhren wir mit Gerten und Maschinen durch, welche mit elektrischem Strom angetrieben werden. In vielen Fllen schafft Strom groe Erleichterung bei der Bewltigung krperlich anstrengender Arbeiten. Viele Ttigkeiten sind nur mit seiner Hilfe zu bewltigen. Das gilt auch fr den bedeutenden Wirtschaftszweig Bau, in dem eine Vielzahl von Gerten, Werkzeugen, Maschinen und Hilfseinrichtungen mit Strom betrieben werden.
Zu Bestandsschutz und Nachrstungspflicht gem BetrSichV und zur haftungsbefreienden bertragung von Instandhaltungspflichten auf externe Dienstleister
+++ Unfallversicherungsschutz whrend Betriebsausflgen und Betriebsfeiern nur bei Anordnung durch die Betriebsleitung +++ Mitbestimmung des Betriebsrats bei Manahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes +++
Geordnet nach Belastungsarten und Branchen stellt die GDA auf ihrer Homepage Angebote und Instrumente aus den GDA-Arbeitsprogrammen vor, die sich in der Praxis bewhrt haben, den Arbeitsschutz im Betrieb zu verbessern.
Im ersten Teil dieser Leitlinien (Abschnitte 1.3 bis 8) sind die Vorgaben der REACH-Verordnung aufgefhrt, wobei Bereiche hervorgehoben werden, in denen Pflichten gem REACH und Pflichten gem CAD/CMD nebeneinander bestehen. Der zweite Teil (Abschnitte 9 bis 12) stellt die Leitlinien in einen greren Zusammenhang und gibt den nationalen Arbeitsschutzaufsichtsbehrden und ihren Aufsichtsbeamten Werkzeuge an die Hand, die sie bei der Bewertung der Einhaltung der REACH-Verordnung und bei Vollzugsentscheidungen zwischen den Prioritten von REACH und CAD/CMD einsetzen knnen.
Immer wieder werden in den Medien Berichte und Meldungen ber ungnstige Arbeitsbedingungen der ZustellerInnen von Paket-, Express- und Kurierdiensten verffentlicht. Danach seien die Fahrerinnen und Fahrer von Auslieferungsfahrzeugen bei ihren Ttigkeiten hohen Belastungen ausgesetzt. Berichtet wurde, dass der Wettbewerbsdruck teilweise zu massiven Versten gegen die Arbeitszeitvorschriften fhrt. Bisher gab es keine Aussagen zu den Arbeitszeiten in der genannten Branche im Land Brandenburg. Mit einem Fachprojekt sollte im Jahr 2013 berprft werden, ob die Betriebe dieses Wirtschaftszweiges die gesetzlichen Bestimmungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV), der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des Arbeitszeitgesetzes einhalten.
Welche sicherheitstechnischen Eigenschaften muss der fr die betrachtete Ttigkeit bereitzustellende Fuschutz erfllen? Eine Frage, die sehr hufig im Rahmen der Erstellung oder berprfung der Gefhrdungsbeurteilung auftritt. Das Sachgebiet hat sich mit der Thematik Auswahl von Fuschutz befasst. Im Ergebnis liegt nun eine umfangreiche Beispielsammlung in Tabellenform vor. In diese sind neben den Erfahrungen der Unfallversicherungstrger die aktuell mglichen sicherheitstechnischen Zusatzanforderungen von Fuschutz eingeflossen. In diesem Artikel sollen die grundstzlichen Auswahlkriterien fr die Bereitstellung von Berufs- und Sicherheitsschuhen betrachtet und ihre Einbindung in die Tabelle erlutert werden.
+++ Europisches Recht (Vertragswerk, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen) +++ Staatliche bundesdeutsche Vorschriften (bundesdeutsche Gesetze und Verordnungen) +++ Europisches, bundesdeutsches und bundeslnderbezogenes Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeits- und Umweltschutz +++ Online-Portale zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht +++ Gremien und Ausschsse, technisches Regelwerk +++ Vorschriften- und Regelwerk der Trger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) +++ Initiative Neue Qualitt der Arbeit (INQA) +++ Einrichtungen des Bundes und der Lnder (Auswahl) +++ Einrichtungen und Gremien der Trger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Normenverzeichnisse +++ Normen (kostenpflichtig) +++ Grundlagen zur Normung +++ VDI-Richtlinien (kostenpflichtig) +++ Informations- und Wissensdatenbanken / Netzwerke +++
Grundstzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitssttten finden sich in der Arbeitsstttenverordnung (ArbStttV) und Ihrem Anhang. Fr Beschftigte mit Behinderung ist hier der 3a (2) besonders relevant. Dort heit es: (2) Beschftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitssttten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bercksichtigt werden. Dies gilt insbesondere fr die barrierefreie Gestaltung von Arbeitspltzen sowie von zugehrigen Tren, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgngen, Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und Toiletten rumen.
Im ersten Teil des Wissenstests zum Brandschutz ging es vor allem um die Grundlagen. Galt das Feuer in frheren Zeiten als mystisch, so hat die Wissenschaft uns auch auf diesem Gebiet Klarheit verschafft. Im Grunde bedarf es fr ein Feuer lediglich dreier Komponenten: Ein brennbarer Stoff, Sauerstoff und Zndenergie. Fehlt nur ein Teil dieses Dreiergespannes, so kann es nicht brennen, oder ein Brand kommt zum Erliegen so einfach funktioniert der Brandschutz. Dass es im betrieblichen Alltag doch nicht ganz so simpel ist, wie es diese Gleichung glauben machen will, zeigt sich unter anderem in den Vorschriften ber den Brandschutz. Und darber hinaus stellt sich die Frage: Wie geht man mit den Bereichen um, in denen es gebrannt hat?
Seit gut einem Jahrzehnt bietet das Netzwerk Gender in Arbeit und Gesundheit ExpertInnen, PraktikerInnen, WissenschaftlerInnen sowie politischen AkteurInnen ein Forum, in dem sie sich ber Herausforderungen, Problemlagen und Gestaltungsanstze austauschen knnen. Diese betreffen die berbetriebliche Gestaltung von Rahmenbedingungen, die Entwicklung von Konzepten & Modellen, die betriebliche Praxis z. B. des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und vieles mehr. Die Akteurinnen und Akteure stehen vor der Herausforderung, in all diesen Aspekten den Belangen beider Geschlechter gerecht werden zu mssen. Mehr Gender-Wissen und -Kompetenz sind die Basis fr geschlechtergerechte Strategien, deren Umsetzung Frauen und Mnnern zugutekommt.
+++ Kommentar zur Betriebssicherheitsverordnung 2015 +++ Zukunft der Arbeit in Industrie 4.0 +++ Digitalisierung industrieller Arbeit Die Vision Industrie 4.0 und ihre sozialen Herausforderungen +++ Kostenloses Medienpaket Aktion der BG ETEM zum Berufsstart +++ BG ETEM: Hilfen zur Unterweisung +++ Kommunikation fr Sicherheitsbeauftragte +++
+++ Gutes Licht fr einen gesunden Rcken +++ Individuell zusammenstellbare Drehsthle frdern das ergonomische Sitzen an Industriearbeitspltzen +++ Neue komfortable Gemeinschaftslsung von GfS und WILKA zur Sicherung von Tren in Kindergrten +++
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