Im ersten Teil dieser Leitlinien (Abschnitte 1.3 bis 8) sind die Vorgaben der REACH-Verordnung aufgeführt, wobei Bereiche hervorgehoben werden, in denen Pflichten gemäß REACH und Pflichten gemäß CAD/CMD nebeneinander bestehen. Der zweite Teil (Abschnitte 9 bis 12) stellt die Leitlinien in einen größeren Zusammenhang und gibt den nationalen Arbeitsschutzaufsichtsbehörden und ihren Aufsichtsbeamten Werkzeuge an die Hand, die sie bei der Bewertung der Einhaltung der REACH-Verordnung und bei Vollzugsentscheidungen zwischen den Prioritäten von REACH und CAD/CMD einsetzen können.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-07-31 |
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