Die Bundesregierung erlässt die Arbeitsschutzgesetze, die Länder vollziehen sie und die Unfallversicherungsträger kooperieren (neben der Gewährung von Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalles) bei der Beratung und Aufsicht ihrer Mitgliedsbetriebe mit den Arbeitsschutzbehörden. Um diese Arbeitsteilung erfolgreich zu gestalten und eine gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie umzusetzen, wurde 2008 die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) eingerichtet. Sie entwickelt die gemeinsamen Arbeitsschutzziele als Grundlage für ein abgestimmtes Handeln. Das Arbeitsschutzforum, einer Art Fachkonferenz, über das hier berichtet wird, berät die NAK.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.