Ein Arbeitnehmer verletzte sich an einer 66 Jahre alten desolaten Maschine. Der Geschftsfhrer beschwerte sich, Frmeleien des Arbeitsschutzrechts machten die Hauptaufgabe Gewinnerwirtschaftung leider nebenschlich. Bei Urteilsverkndung heit es dann, er sei ein guter und anstndiger Unternehmer. Die Sicherheitsfachkraft sagte, sie sei zum Arbeitsschutz gekommen wie die Jungfrau zum Kinde. Die Staatsanwaltschaft hielt sie fr strukturell berfordert und ihre Beauftragung mit Unternehmerpflichten gem 13 ArbSchG bestehe nur auf dem Papier.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.02.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-01-24 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
