DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-12-06 |
+++ Vor Corona sind nicht alle gleich: Arbeitsunfallzahlen 2020 spiegeln unterschiedliche Betroffenheit der Branchen +++ DASP 2021 – PreisträgerInnen und LaudatorInnen. Vorbilder für sichere und gesunde Arbeitsplätze: Fünf Unternehmen gewinnen den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2021 +++ Eine bessere Haltung am Arbeitsplatz dank neuer Sensortechnik +++ Psychische Belastungen häufig ignoriert +++ „Moin, bitte Sonntag 10.00 Uhr starten“ – Ein Disponent kann nicht rechtswidrig ein Fahrzeug „führen“, sich aber durch Anweisung daran beteiligen +++
Die Arbeitswelt ist von ständigen Veränderungen geprägt. Vor allem in den letzten Jahren schreitet dieser Wandel mit rasantem Tempo voran. So stehen Unternehmen in den kommenden Jahren vor einigen Herausforderungen: laut Zukunftsprognose wird die Zahl der erwerbsfähigen Bevölkerung bis 2035 um 6-7 Millionen Personen sinken. Zusätzlich ist ein Wandel in Fertigung und Organisationsformen erkennbar. So findet eine Verschiebung vom produzierenden Gewerbe hin zu vermehrter Arbeit im Dienstleistungssektor statt (Statistisches Bundesamt, 2021). Damit einhergehend nehmen Komplexität und Anforderungen im Berufsleben zu.
Corona veränderte die Arbeitswelt. Neue Fokusthemen wie mobiles Arbeiten und virtuelles Führen schaffen damit neue Flexibilität und zugleich neue Herausforderungen. Der Arbeitgeber ist damit zunehmend in der Rolle, die Selbstwirksamkeit der Beschäftigten zu stärken. Eine Aufgabe mit hoher Bedeutung. Denn sie wirkt sich nicht nur in einem höheren Bewusstsein zur Eigenverantwortung aus, sondern stärkt auch die Gesundheitskompetenzen. Somit kann auch durch bereitgestelltes Wissen eine gesundheitsförderliche Entscheidung und Handlung erfolgen, die sich nachhaltig in einer besseren Selbstfürsorge und eine damit einhergehende gesündere Lebensweise auswirken.
Lange Zeit hat es für die Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt keine spezifischen Gefährdungsbeurteilungen gegeben. Unter anderem mit dem „Kölner Modell“ einer „Inkludierten Gefährdungsbeurteilung“ können sich Arbeitgeber nun wesentlich besser auf behinderte Beschäftigte einstellen. Andere einschlägige Leitfäden für Gefährdungsbeurteilungen liegen mittlerweile ebenfalls vor oder sind in Vorbereitung, unter anderem für Epileptiker.
Corona, die Sorge um die eigene Gesundheit, finanzielle und berufliche Herausforderungen: Mehr Stress gab es nie – auch im betrieblichen Umfeld. Die einen gehen in Kurzarbeit und haben Existenzängste, die anderen wissen gar nicht, wie sie die viele Arbeit bewältigen und woher sie genügend Mitarbeiter bekommen sollen.
Die Herausforderungen für Unternehmen und Führungskräfte sind so groß wie selten zuvor. Deshalb spielt das Thema „Gesunde Führung im New Work“ eine zentrale Rolle für die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen.
Dr. med. Manuela Jacob-Niedballa schildert im Interview, was für Betriebe heute essenziell ist.
Die Gründe für Arbeitsunfähigkeit sind vielzählig. Sie reichen von Unfällen, über körperliche Erkrankungen bis hin zu seelischen Krankheiten. Mitarbeitende können dann für eine längere Zeit ausfallen und das stellt die Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Hier setzt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an.
Eine Maßnahme zur Gesundheitsförderung, die Mitarbeitende begeistert und sich bestens in die CSR-Strategie einfügt: Das Sozialunternehmen discovering hands bietet diese innovative Lösung an und verbindet dabei Prävention auf einzigartige Weise mit Inklusion – zwei wichtige Themen für Unternehmen. Das steckt dahinter: discovering hands bildet blinde Frauen mit hervorragendem Tastsinn für die Früherkennung von Brustkrebs aus und stellt sie unbefristet ein. Sie arbeiten bundesweit in Kooperation mit Gynäkolog:innnen und immer mehr für Firmen.
Zu Zeiten der allgemeinen Wehrpflicht beschrieb der Begriff „Bergfest“ den Zeitpunkt, an dem die zweite Hälfte der Dienstzeit begann und der Tag der Entlassung unaufhaltsam näher rückte. Auch der seit Mai 2019 amtierende Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) steht in der zweiten Hälfte seiner Amtszeit. Das unlängst veröffentlichte Sitzungsprotokoll vom Juni 2021 lässt ein ambitioniertes Aktionsprogramm erkennen.
Zwei Brandmeister der Berufsfeuerwehr wollten ein Acetylen-Sauerstoffgemisch für ein Silvester-Feuerwerk verwenden (bzw. zweckentfremden). Dabei kam es zu einer starken Explosion und die beiden Feuerwehrleute erlitten schwerste Verbrennungen. Gegen die beiden wurden Strafbefehle wegen fahrlässigen „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ erlassen. Der Aufsatz stellt die Strafbefehle vor und bespricht die Schnittstelle zum Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht.
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII Unfälle, die Versicherte bei einer versicherten Tätigkeit, insbesondere (abhängig) Beschäftigte, erleiden. Dies betrifft nach § 8 Abs.2 Nr. 1 SGB VII auch „das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit“, also Wegeunfälle. Den Beginn bzw. das Ende des versicherten Weges bildet nach der ständigen Rechtsprechung der Sozialgerichte die Außenhaustür des von einer versicherten Person bewohnten Hauses bzw. das Eingangstor des Betriebsgeländes.
+++ Neue Steuerung ermöglicht digitale Auswertung und Kontrolle der ULT-Absauganlagen +++ Nachhaltige Logistiklösungen bei HAHN+KOLB +++ Multilift II mit innenliegendem Schlitten +++
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