DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-05 |
+++ Betriebsräte haben beim Arbeitsschutz Mitspracherecht +++ Gemeinsames Engagement von Gewerkschaften und Arbeitgebern zum Schutz der psychischen Gesundheit +++ Unfälle +++ Parlamentarier prangern Arbeitsschutz in Katar an +++ Tödliche Arbeitsunfälle kommen immer seltener vor +++ Bewegung unterstützt gesundes Altern +++ Seminare / Veranstaltungen +++ DGUV veröffentlicht Arbeitsschutz-Portal zu Nanomaterialien +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Digitale Menschmodelle sind rechnergestützte Werkzeuge zur Unterstützung bei der Gestaltung ergonomischer Produkte sowie menschengerechter Arbeitssysteme. Sie können einen wesentlichen Beitrag zur frühzeitigen Erkennung und Korrektur von Fehlplanungen, insbesondere bei komplexen Produkten und Prozessen leisten. Der folgende Beitrag gibt eine Übersicht des aktuellen Stands der Technik, der Herausforderungen bei der Nutzung digitaler Menschmodelle sowie künftig erwarteter Entwicklungen in diesem Themenfeld der Digitalen Ergonomie.
Unfälle sind nicht einfach die Folge „menschlichen Versagens“, sondern beruhen gerade bei Routinetätigkeiten häufig auf einer systematischen Unterschätzung ihrer tatsächlichen Unfallbelastung, die auf natürlichen Lernprozessen bei Mitarbeitern und ihren Führungskräften basiert (Musahl, 1997). In einem Forschungsprojekt wurden daher in einem Stahlwerk die Führungskräfte und deren Mitarbeiter mit ihren Verbesserungsvorschlägen konsequent in eine reorganisierte, „partizipative“ Sicherheitsarbeit eingebunden.
Sicherheitsbeauftragte sind mit Abstand die größte Zielgruppe der berufsgenossenschaftlichen Ausbildungsmaßnahmen. Zu Recht: Denn als Multiplikatoren zur Verbreitung von Wissen, aber auch als Motivatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz sind sie unverzichtbar. Ohne Weisungsbefugnis müssen sie anders als direktiv auf Kolleginnen und Kollegen und ihr Umfeld einwirken, also vor allem durch Interaktion und Kommunikation. Welche Aspekte der Rolle der SIB fördern die erfolgreiche Erfüllung ihrer Aufgaben, welche sind eher hinderlich? Der folgende Artikel analysiert die Rolle der Sicherheitsbeauftragten mit dem Fokus auf die Potenziale des wichtigsten Werkzeugs, der Kommunikation.
Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung fängt mit der richtigen Beladung des Fahrzeuges an. Wesentlich für das Verständnis der Ladungssicherung ist außerdem, dass die entsprechenden betrieblichen Akteure wie z. B. das Fahr- und Ladepersonal die physikalischen Gesetzmäßigkeiten beachten und die richtige, d. h. geeignete Sicherungsmethode auswählen und konsequent anwenden. Der vorliegende Bericht ist der zweite von insgesamt drei Beiträgen zur Ladungssicherung, der zu den zuvor genannten Aspekten wichtige Hinweise und Empfehlungen gibt.
Im Frühling geht es wieder los. Große Maschinen befahren die Felder und bearbeiten das Land. Diese Maschinen sind häufig hoch technisiert. Man könnte meinen, dass nur noch wenig mit Muskelkraft gearbeitet werden muss. Die vormals schweren Arbeiten werden nun per Knopfdruck aus der klimatisierten Kabine gesteuert. Aber nicht alle Funktionen einer Maschine lassen sich kraftunterstützt (elektrisch, hydraulisch, pneumatisch, ...) ausführen. Je nach Maschine sind wenige bis viele Funktionen weiterhin manuell auszuführen.
Sicherheitsschuhe müssen hohen Anforderungen gerecht werden. Zertifikate belegen, ob sie den geforderten Normen entsprechen. Das garantiert den bestmöglichen Schutz und bewahrt vor unangenehmen Folgen. Doch die Auswahl des richtigen Schuhwerks ist nicht leicht, weil viele Details beachtet werden müssen.
Dem Grundsatz nach können Versicherungs- bzw. Leistungsfälle in der Kranken- und Unfallversicherung gleichzeitig auftreten. Ein Arbeitsunfall führt zum einen zu Leistungsansprüchen gegen den Unfallversicherungsträger, zum anderen durch die Krankheit, die der Unfall ausgelöst hat, auch zu Ansprüchen gegen die gesetzliche Krankenkasse. In beiden Fällen entstehen Leistungsansprüche, die sich in vielen Bereichen gleichen. So steht der Krankenbehandlung der Krankenversicherung die Heilbehandlung der Unfallversicherung gegenüber.
Auf dem Markplatz in Steinheim (Westfalen) steht der Brunnen „Kump“. Er hat eine Brüstungshöhe von 1,15 m und eine Wassertiefe von 2,60 m. „Die durch die Tiefe begründete besondere Gefahr wird dabei vielfach verkannt, weil durch das äußere Erscheinungsbild der Eindruck erweckt wird, daß die Sohle des Brunnens etwa der Höhe des umliegenden Marktplatzes entspricht“. In der Nähe des Brunnens befinden sich Sitzbänke und Spielgeräte. Bis 1938 war in die Brunnenbrüstung ein senkrechtes Gitter eingelassen.
Durch §§ 104, 105 SGB VII entfallen beim Eintreten der gesetzlichen Unfallversicherung privatrechtliche Schadensersatzansprüche sowohl der Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern als auch der Arbeitnehmer eines Betriebes untereinander. Nach § 106 Abs. 3 Alternative 3 SGB VII tritt diese Haftungsfreistellung auch dann ein, wenn Versicherte mehrerer Unternehmen vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer „gemeinsamen Betriebsstätte“ verrichten.
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