| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.01 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-01-01 |
+++ Jeder Zweite geht krank zur Arbeit +++ Weniger Personalwechsel durch Corona +++ Zahl der Menschen mit Diabetes in Deutschland auf 8,5 Millionen gestiegen +++ Tod durch Arbeit +++ Mehr arbeitslose Menschen mit Behinderung als im Vorjahr +++ Die Zukunft des Arbeitsschutzes gestalten. BGHM informiert auf Innovationstag ber neue Forschungserkenntnisse +++ Keine unbegrenzte bertragbarkeit von Urlaubsansprchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern +++ Umfrage: Im Homeoffice fehlt der soziale Kontakt +++ Deutschland steht unter Stress +++ Keine besonderen Schwierigkeiten bei Gefhrdungsbeurteilung durch Schwimmmeister +++
Nicht nur im ArbeitnehmerInnenschutz zeigt sich eine Datenlcke, die sich nachteilig auf die Gesundheit und Sicherheit von Frauen in der Arbeitswelt auswirkt. Wie lsst sich diese schlieen? Um die Herausforderungen fr Frauen sichtbar zu machen, kann Gender Mainstreaming eingesetzt werden. Positive Fallbeispiele zeigen, dass dadurch ein Mehrwert fr alle beteiligten ArbeitnehmerInnen erreicht werden kann.
Bei der Durchfhrung von Gefhrdungsbeurteilungen psychischer Belastungen ergeben sich speziell fr kleine und mittlere Unternehmen groe Herausforderungen. Sie verfgen in der Regel oft nicht ber die hierfr notwendigen Ressourcen. Weiterhin fehlte ihnen bislang auch das methodische Instrumentarium, um psychische Gefhrdungen im Betrieb zu identifizieren und zu analysieren. Eine Gefhrdungsbeurteilung angepasst an die Anforderungen und Ressourcen von KMU, erarbeitet von einem Team der Universitt Heidelberg, liegt mittlerweile aber vor und kann diesen Unternehmen als Leitfaden dienen.
Audits sind in vielen Unternehmensbereichen gngige Praxis. Auch aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz sind sie kaum noch wegzudenken. Im folgenden Artikel soll aufgezeigt werden, welche Rolle Audits im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) derzeit und in Zukunft spielen knnten. Es soll die Frage beantwortet werden, wie ein progressiver Impuls in Bezug auf das BGM aussehen kann, um von der aktuellen Praxis ein wenig in die Zukunft zu blicken. Hier zeigen sich vielfltige Mglichkeiten und Potenziale, die unbedingt ausgeschpft werden sollten.
Gesundheit und Wohlbefinden von Arbeitnehmer*innen sind auf vielfltige Weise mit ihren Arbeitsbedingungen verknpft. Auffllig ist, wie ungleich krperliche und psychische Belastungsfaktoren und die damit verbundenen Erkrankungsrisiken in Abhngigkeit von der beruflichen Ttigkeit verteilt sind. Mit der Corona-Pandemie hat die arbeitsbedingte gesundheitliche Ungleichheit eine neue Dimension erhalten. Ungleichheit wird zu einem Gerechtigkeitsproblem, wenn nicht alles getan wird, um die besonders gefhrdeten Beschftigtengruppen zu schtzen.
Unsere Welt dreht sich immer schneller. Die Digitalisierung hat nahezu alle Lebensbereiche durchdrungen. Und die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch verstrkt. Gleichzeitig wird es fr viele von uns immer schwieriger, die Emotionen anderer Menschen richtig einzuschtzen. Insbesondere in unserer Arbeitswelt, in der wir im konstanten Kontakt mit Menschen sind, ist diese Fhigkeit wichtiger denn je. Die durchschnittliche Emotionserkennungsfhigkeit bei einem Menschen liegt bei 62,7 Prozent. Das heit, wir interpretieren fast jeden zweiten Gesichtsausdruck falsch oder bersehen ihn sogar. Das kann zu Missverstndnissen und Konflikten fhren.
Wir wollen mehr Demokratie wagen! an diesen historischen Satz aus der Regierungserklrung von Bundeskanzler Willy Brandt anlsslich seines Amtsantritts im Oktober 1969 erinnert das Motto, mit dem das Ampel-Bndnis aus SPD, FDP und Grnen im Dezember 2021 in die Regierungsarbeit gestartet ist. Dem Satz von Willy Brandt folgte damals eine tiefgreifende Reform der Bundesrepublik nach innen und nach auen. Ob derartiges nun auch im Arbeitsschutz passiert, bleibt abzuwarten.
Nach dem Duden ist ein Meilenstein ein Ereignis von besonderem Gewicht in einer Entwicklung. In diesem Sinne sind Meilensteine zur Entwicklung der Gefhrdungsbeurteilung (GFB) in Abbildung 1 dargestellt. Auf diese wird im ersten Teil des vorliegenden Beitrags Bezug genommen.
Im zweiten Teil des Beitrags, der im nchsten Heft im Februar erscheint, wird die Gefhrdungsbeurteilung als Meilenstein zu einer neuen Prventionskultur in Deutschlands Unternehmen thematisiert und es werden untersttzende Kernbotschaften zusammengefasst.
Ttigkeiten mit Gefahrstoffen finden sich regelmig in der heutigen Arbeitswelt. Neben dem umfangreichen Regelwerk der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gert dabei allerdings oftmals in den Hintergrund, dass der Umgang mit Gefahrstoffen auch seine Einbettung in der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat. Neben der allgemeinen arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung spielt hier auch die individuell ausgestaltete arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine bedeutende Rolle. Nachfolgender Beitrag geht hier auf die wesentlichsten diesbezglichen Aspekte ein.
Der 18jhrige Gymnasiast J leistete gemeinntzige Arbeit in einem Klostergarten. Auf Weisung des Grtners (so das LG Baden-Baden) bzw. des Hausmeisters (so das SG und das OLG Karlsruhe) sammelte und schredderte er ste und war gegen 11:20 bzw. 11:30 Uhr fertig. Er blieb entsprechend der Weisung auf dem Gelnde, um die um 12:00 Uhr beginnende Mittagspause abzuwarten.
Im Garten war ein Brunnenschacht, der mit einer 1 m hohen Mauer umgeben ist. Diese Mauer war mit einer ca. 15 m groen Betonabdeckung versehen; in der Mitte dieser Abdeckung befand sich eine Plexiglaskuppel. Um den Beginn der Mittagspause festzustellen, betrat J gegen 11:45 Uhr diese Kuppel, weil er die Turmuhr des Klosters nur von dort sehen konnte. Er brach ein, strzte ca. 8 m in den Brunnenschacht und verletzte sich schwer.
Ein 48jhriger forstwirtschaftlicher Unternehmer hatte im Jahre 2007 nach Arbeiten in seinem eigenen Wald einen Zeckenbiss bemerkt und sich wegen anhaltender Gelenkbeschwerden und Herzrhythmusstrungen ein Jahr spter bei seinem Hausarzt vorgestellt, der wegen nicht ganz ausgeschlossener Borreliose eine Antibiotikabehandlung durchgefhrt hatte. Nach einer im Jahr 2010 erfolgten Anzeige bei dem zustndigen Unfallversicherungstrger (Anspruch auf Feststellung einer Borreliose als Berufskrankheit nach Nr. 3102 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) bei nachgewiesener Borreliose-Infektion) hatte dieser mit Bescheid vom 18.1.2011/Widerspruchsbescheid vom 22.9.2011 das Vorliegen einer solchen BK verneint.
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