DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-10 |
+++ Arbeitssicherheit als Frage der Unternehmenskultur +++ Interaktive Ausstellung „In Würde Abschied nehmen“ +++ EU-Parlament für strengere Grenzwerte gegen Luftverschmutzung +++ Studie sucht Teilnehmende +++ Verkehrslärm begünstigt Herz-Kreislauf-Erkrankungen +++ VBG-Grundlagenseminar: Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen +++ In Deutschland wird so viel gearbeitet wie noch nie +++ Richtlinie zur Plattformarbeit kommt +++ Pflegekräfte kommen oft krank zur Arbeit +++
Dieser Artikel stellt einen umfassenden Beitrag zum Thema Gefährdungsbeurteilung im Setting Rettungsdienst dar. Mit einem Blick auf den Prozess der Gefährdungsbeurteilung wird auf die spezifischen Gefährdungen und Belastungen der Einsatzkräfte eingegangen und die Notwendigkeit einer systematischen Erfassung und Bewertung dieser Gefährdungen betont.
Mehr, frühere, heftigere und längere Hitzewellen – so stellte es sich das Jahr 2023 weltweit dar, ein Rekord von Tagen mit extremer Hitze. Gleichzeitig sind die hitzebedingten Todesfälle gestiegen. Außerdem ist eine Steigerung von Unfällen im Zusammenhang mit Hitze zu verzeichnen, die Folgen für die Volkswirtschaften durch hitzebedingte Ausfälle sind enorm.
Die Gefährdungsbeurteilung stellt ein zentrales Element des modernen Arbeitsschutzes dar und ist tief im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verwurzelt. Nach § 5 des ArbSchG zur „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln und zu bewerten.
Die bei vielen schon in Vergessenheit geratene Corona- Pandemie hatte bedeutende Auswirkungen auf das zivile und das Arbeitsleben. Unter anderem förderte sie das mobile Arbeiten, wenngleich mit dem Fokus auf quasistationäre Arbeit im Privatbereich der Beschäftigten – im sogenannten Homeoffice. Viele Beschäftigte, vor allem aus indirekten Bereichen, arbeiten seit der Pandemie von zu Hause aus. Während in einigen Unternehmen dieser Staus erhalten bleibt, überlegen andere, in welchen Modellen Beschäftigte hybrid, also im Unternehmen und alternierend mobil arbeiten können.
Bodenmarkierungen sind eines der wirksamsten Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit in Produktions- und Warenlagern sowie generell für den innerbetrieblichen Verkehr. Daneben sorgen sie dafür, dass beim betrieblichen Warenfluss alles möglichst effizient und reibungslos funktioniert. Trotz dieser Bedeutung stehen sie heutzutage nicht im Mittelpunkt des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Lager- und Transportwesen.
Der Artikel beschreibt, welches Potenzial das Konstrukt „ökologischer Handabdruck“ – als Ergänzung zum Nachhaltigkeitsindikator „ökologischer Fußabdruck“ – bei der Entwicklung eines nachhaltigen Arbeitsalltags bietet. Der Ansatz wird bislang in der Praxis noch wenig beachtet, dabei eröffnet er durch seine positive Perspektive neue Möglichkeiten.
Trotz demografischer Probleme (der Anteil der älteren Bevölkerung ist mittlerweile hoher als der Anteil der Kinder und Jugendlichen) und dem zunehmenden Trend zu studieren, anstatt einen Ausbildungsberuf zu ergreifen, bedarf die Beschäftigung Jugendlicher weiterhin eines Aufmerksamkeitsfokus. Auch wenn sich Arbeitgeber immer weniger mit dem Phänomen auseinandersetzen müssen, dass minderjährige Personen zu beschäftigen sind, darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass nur ein wirksamer Jugendarbeitsschutz eine Überforderung und Überbeanspruchung heranwachsender Menschen verwirklichen kann. Hierzu gehört auch der Erholungsurlaub von Jugendlichen, welcher nachfolgend vertieft erläutert wird.
Nachdem das Bundesarbeitsministerium (BMAS) bereits im Jahr 2016 nach fast 20-jähriger Laufzeit die Bildschirmarbeitsverordnung (BildSchArbV) aufgehoben und wesentliche Inhalte derselben in den Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStattV) sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) überführt hatte, liegt nunmehr ein weiteres Element zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bildschirmgeräten vor: die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.4.
Das Aufsuchen einer Tankstelle mit dem eigenen Pkw wird grundsätzlich dem privaten unversicherten Lebensbereich zugeordnet, auch bei Fahrten von und zur Arbeitsstelle, wie beispielsweise in dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.01.2020 – B 2 U 9/18 R – ausgeführt. Jüngst hat jedoch das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz mit seinem Urteil vom 11.12.2023 – L 2 U 27/23 – festgestellt, dass der Unfallversicherungsschutz bei einem Tankstopp nicht entfallen muss, wenn ein Privatfahrzeug dienstlich genutzt wird.
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Die PIMA Health Group hat vor Kurzem die App Dearest gekauft, die künftig als Dearest.Life weitergeführt werden soll. Die Dearest.Life-App bietet im Rahmen des Employee Assistance Programs (EAP) eine Vielzahl an Beratungsdiensten für Mitarbeitende und Führungskräfte an. Dazu gehören die Themen psychische und mentale Gesundheit, Familie und Beziehung, Sucht und Abhängigkeit, Arbeit und Karriere, Pflege sowie Finanzen und Recht.
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