DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-03 |
+++ Zurück im Job – trotz schwerem Unfall! Reha-Preis der BG RCI für vorbildliche Wiedereingliederung vergeben +++ Inklusion auf dem Arbeitsmarkt scheitert an Einstellungspolitik der Unternehmen +++ Mehr Stress bei der Arbeit +++ Handlungsanleitung zur Leitmerkmalmethode Manuelles Heben, Halten und Tragen +++ Vor der Sifa-Ausbildung. Online-Selbsteinschätzungstest der BGHW +++ Die Studentin Emma Stolpe präsentiert auf der Weltleitmesse der Elektronik electronica das intelligente T-Shirt (Boning Li/TU Ilmenau) +++ Gemeinsam gegen Arbeitslärm +++ Risk Map 2023: Steigende globale Risiken werden sich auf Arbeitnehmer auswirken +++
Eigentlich wünschen wir uns alle sicheres Arbeiten, nur die Wege dorthin werden unterschiedlich gewählt. Ich möchte Ihnen eine Variante zu den bisherigen üblichen Arbeitsschutz-Werkzeugen etwas näherbringen.
Die Belastungen, die Beschäftigte bei der Arbeit erleben, sind durch Arbeitsverdichtung, beschleunigte Digitalisierung und Auflösung der Trennung von Arbeit und Freizeit – um nur einige Faktoren zu nennen – gestiegen. Sie belasten die psychische Gesundheit der Menschen. Studien wie der DAK-Gesundheitsreport zeigen, dass die Zahl der Krankschreibungen aufgrund psychischer Belastungen extrem gestiegen ist. Auch vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber reagiert. Unternehmer*innen sind demnach verpflichtet, die durch Arbeitsbedingungen entstehenden psychischen Belastungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych) zu untersuchen, zu bewerten und zu optimieren.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des vorherrschenden Fachkräftemangels gewinnt die Erhaltung der Gesundheit von Arbeitnehmern zunehmend an gesellschaftlicher Bedeutung. Zwar ist der Fachkräftemangel schon seit geraumer Zeit ein großes und viel diskutiertes Human-Resources-Problem und der demografische Wandel bereits allgegenwärtig, nichtsdestotrotz werden deren Konsequenzen für die Arbeitswelt weithin nur unzureichend berücksichtigt.
Mit der EU-Drohnenverordnung liegt nun eine europaweite Rechtsgrundlage für den Einsatz von Drohen für den privaten und gewerblichen Betrieb vor. Dadurch erweitern sich auch die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen in den Unternehmen. Wo liegen die Chancen für den Einsatz von Drohnen für Aufgaben des Arbeitsschutzes? Welche Gefährdungen können durch den Drohnenflüge entstehen? Wie können Drohneneinsätze sicher durchgeführt werden?
Die Anwesenheit von Gefahrstoffen in Arbeitsräumen ist eine unvermeidliche Notwendigkeit. Oft ist den Unternehmen aber nicht bekannt, welche rechtlichen Anforderungen zu erfüllen sind, d. h. welche Mengen an Gefahrstoffen im Arbeitsraum überhaupt vorhanden sein dürfen. Der folgende Beitrag soll sie dabei unterstützen, selbst zu identifizieren, welche Mengen an Gefahrstoffen in ihren Arbeitsräumen zulässig sind und welche nicht. Praxisbeispiele sollen für ein besseres Verständnis sorgen.
Am 22. Juli 2010 starb ein 19jähriger Auszubildender zum Flachglasmechaniker (im Urteil Björn S. genannt), als er sich bei der Arbeit in eine Glaskantenschleifmaschine beugte und tödlich eingeklemmt wurde. In einer Presseerklärung sagte das Landgericht Osnabrück, „die Lichtschranke der Maschine war ausgebaut, um die Produktivität zu erhöhen. Die ausgebaute Sicherheitsvorkehrung, die den Schleifvorgang unterbricht, sobald eine Person in den Arbeitsbereich gelangt, hätte den tödlichen Arbeitsunfall verhindert.“
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Arbeitsunfälle auch zu schweren psychischen Gesundheitsschädigungen führen können, den sog. Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Ein aktuelles Beispiel dazu findet sich in dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 22.2.2022 – L 3 U 146/19 –. Dabei war es um folgenden Sachverhalt gegangen: Ein seit 23 Jahren bei der Deutschen Bahn AG beschäftigter 45jähriger Kundendienstmitarbeiter hatte sich am 2.8.2015 während seines Dienstes auf dem Bahnsteig mit einem Mann unterhalten, der sich nach einem Zug erkundigt hatte. Der Mann war dann aber nicht in den haltenden Zug eingestiegen, sondern plötzlich losgerannt. Der Bahnmitarbeiter war dem Mann gefolgt, hatte ihn aber nicht mehr gesehen.
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