DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-29 |
+++ Neues Internetportal „REHADAT-Statistik“ online +++ Infos zur Arbeitssicherheit – kostenloses Medienpaket für Berufseinsteiger +++ Neue App für Führungskräfte: Gesund führen – so bleibt Ihr Team gesund +++ Prioritäten für den europäischen Arbeitsschutz 2013–2020 +++ Broschüre: So bleiben ältere Arbeitnehmer geistig fit! +++ Leitlinien zum Produktionssicherheitsgesetz (ProdSG) veröffentlicht +++ Kunst- und Theaterfest 2013 auf der A+A +++ BAuA veröffentlicht Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Arbeitsbedingungen und -anforderungen von Erwerbstätigen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Dazu wertet die Autorin u. a. eine Befragung von über 20.000 Erwerbstätigen aus, die das Bundesinstitut für Berufsbildung und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt haben.
In immer mehr Betrieben, in denen das Thema psychische Belastungen durch ein Screening oder eine Mitarbeiterbefragung bearbeitet wurde, haben Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Mitglieder der Personalvertretung als Initiatoren bzw. Berater nach der Auswertung der Ergebnisse zwar eine Ahnung, wo die Probleme liegen. Von konkreten Maßnahmen zur Reduktion der Fehlbelastungen und Stärkung der Ressourcen, die bei allen Beschäftigten, ob Führungskräften oder MitarbeiterInnen, akzeptiert werden, ist man aber häufig weit entfernt.
Gewalt gegen Rettungskräfte gehört mittlerweile zum Einsatzalltag. Das geht aus einer statistischen Auswertung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor. Allein im Jahr 2011 gab es 602 meldepflichtige Arbeitsunfälle durch Gewalt, Angriff oder Bedrohung durch betriebsfremde Personen.
Die Berufsgenossenschaften verzeichnen in den letzten Jahren steigende Unfallzahlen, nicht nur in der Branche der Planungs- und Installationsbetriebe. Dieser allgemeine Trend belegt, wie wichtig der umfassende Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis ist. Es gilt den Mitarbeiter zu schützen, denn er ist der wesentliche Faktor für den Erfolg des Unternehmens. Erster Ansatzpunkt ist dabei die Prävention.
Die Reform des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat einen langen Weg hinter sich. Tatsächlich sind die Inhalte seit dem Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes weiterentwickelt und nun mit der DGUV Vorschrift 2 an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes angepasst worden. Die Veränderungen beeinflussen den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers und die fachliche Unterstützung der beiden Experten, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.
Die B·A·D GmbH gehört zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen.
Individuelle Konstruktion und höchste Sicherheit für Treppen, Überstiege und mobile Plattformtreppen in der Industrie verspricht ZARGES CREAXESS – und das ohne Aufpreis.
Die Tätigkeiten im Offshore-Bereich (z. B. auf Bohrinseln oder Windkraftanlagen) ist von besonderen gesundheitlichen Gegebenheiten geprägt. Die Empfehlung der DGMM e. V. spricht hier sogar von „potenziell lebensfeindlichen“ Umgebungsbedingungen. Faktisch bleibt aber festzustellen, dass die Tätigkeiten im Offshore-Bereich nur eine eingeschränkte medizinische Versorgung zulassen.
Werden Personen, die durch einen Arbeitsunfall geschädigt wurden, bei Durchführung einer Heilbehandlung durch ärztliche Behandlungsfehler geschädigt, gilt dies als mittelbare Folgen eines Arbeitsunfalles (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Dies bedeutet, dass der Unfallversicherungsträger auch für die hier entstehenden Aufwendungen aufkommen muss. Dadurch entstehen ihm Schadensersatzansprüche gegenüber demjenigen, der für den Behandlungsfehler verantwortlich ist.
In der letzten Sitzungswoche des Bundestags wurde am 27. Juni das Arbeitsschutzgesetz geändert. Zukünftig soll es auch die Psyche vor Belastungen bei der Arbeit schützen.
Ein (tragisches) Lehrstück zu 33 alten Planungs-, Konstruktions-, Koordinations-, Überwachungs-, Überprüfungs- und Anweisungspflichten eines Ingenieurs und Bauleiters – LG Traunstein, Urteil aus November 2008
Nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII erstreckt sich der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch auf „das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit“. Dies betrifft im Regelfall den Weg von der Wohnung einer versicherten Person bis zu deren Arbeitsplatz und den entsprechenden Rückweg, lässt aber als Ausgangs- bzw. Endpunkt eines solchen Weges auch einen von der Wohnung abweichenden dritten Ort zu, also beispielsweise das Elternhaus in der Nachbarstadt oder die Wohnung der Freundin.
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