Die Tätigkeiten im Offshore-Bereich (z. B. auf Bohrinseln oder Windkraftanlagen) ist von besonderen gesundheitlichen Gegebenheiten geprägt. Die Empfehlung der DGMM e. V. spricht hier sogar von „potenziell lebensfeindlichen“ Umgebungsbedingungen. Faktisch bleibt aber festzustellen, dass die Tätigkeiten im Offshore-Bereich nur eine eingeschränkte medizinische Versorgung zulassen. Hier darf auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass bei entsprechenden Wetterlagen eine Landverlegung unter Umständen zeitweise gar nicht möglich ist. Psychisch muss ferner Berücksichtigung finden, dass die Tätigkeiten in der Regel nicht nur fernab vom eigentlichen „Zuhause“ stattfinden, sondern dass auch die Freizeit in ihren Aktivitäten beschränkt bleibt. Insofern ist es auch gerechtfertigt, dass einige Regelungen des Arbeitsschutzes in diesen Bereichen spezialrechtlich eine Regelung gefunden haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.09.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-29 |
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