DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-01 |
+++ Homeoffice steigt wieder +++ Frauen sind in Spitzenpositionen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert +++ Trotz Corona und Homeoffice: Rekordhoch beim Berufspendeln +++ Zahl des Monats: Rund 12 Millionen Beschäftigte … +++ Arbeitssituation und Belastungsempfinden von abhängig Beschäftigten im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2021 +++ Taxifahrern ohne Impfnachweis kann gekündigt werden +++ DKG fordert Nachbesserungen beim Rettungsschirm für die Krankenhäuser +++ Corona-bedingte Stressbelastung von Fachkräften im Gesundheitssystem +++ Umsetzung des BEM – es besteht noch immer Nachholbedarf +++ Future-Forum-Studie: Hybride Arbeitsmodelle weltweit am beliebtesten +++
Eine Studie im Rahmen einer Masterarbeit untersuchte, wie Führungskräfte von Hochleistungsteams die mentale Belastbarkeit, Resilienz und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter fördern. Hierfür wurden in leitfadengestützten Experteninterviews der Leiter des Unterstützungskommandos (USK) Bayern, der Leiter des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) Südbayern sowie der Leiter (B1) und stv. Leiter (B2, Mentaltrainer) des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Südbayern befragt.
Des einen Müll ist des anderen Glück bzw. Schatz. Alle möglichen alten und gebrauchten Gegenstände sind auf dem Flohmarkt zu finden.
Wenn es Orte gibt, an dem man Geld sparen und viele Schnäppchen findet, dann ist es der Flohmarkt oder der Trödelmarkt. Ein Lieblingsort für alle „Sparsamen“ und Schnäppchenjäger. Trotz Internetplattformen und Auktionshäusern erfreuen sich Trödelmärkte steigender Beliebtheit. Nirgendwo sonst bieten Verkäufer gebrauchte Waren zu unschlagbaren Preisen an. Ich sehe in den Morgenstunden am Mittwoch oder Samstag sehr oft Handwerker in ihrer Arbeitskleidung, die dort unterwegs sind und nach „Arbeitsschnäppchen“ gucken.
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag den „Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ angenommen. Dieses sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bestimmt umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte, der Umwelt und auch des Arbeitsschutzes entlang der Lieferketten. Vor diesem Hintergrund gilt es, geltende Pflichten des Arbeitsschutzes nach dem Recht des Beschäftigungsortes angemessen zu beachten.
Zeiten des Umbruchs und der Orientierung fordern uns heraus. Gleichsam sind sie bestens geeignet, Neues zu wagen und Entwicklung voranzutreiben. Derzeit befinden wir uns in einer beinahe revolutionären Phase der Neugestaltung unserer (Arbeits-)Welt. Betriebliches Gesundheitsmanagement kann essenzieller, förderlicher, vor allem treibender Teil dieses Changeprozesses sein – und Gesellschaft verändern, indem Gesundheit zu einer grundsätzlichen Haltung wird. Heißt: Ohne (betrieblichen) Change kein BGM und ohne BGM kein (betrieblicher) Change – zumindest kein gesunder. Aber was braucht es, um im betrieblichen Kontext Änderungen im Sinne gesunder Arbeit voranzutreiben?
Anfang Dezember, fast taggleich mit der neuen Bundesregierung, beschloss der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) sein ambitioniertes Arbeitsprogramm für die Jahre 2022/2023.
Während für die „Ampel“ die Arbeit gerade erst begonnen hat, startet der ASTA mit den nachfolgend aufgelisteten Themen in die zweite Halbzeit seiner fünfjährigen Amtszeit.
Zahlreiche Berichtspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat prägen die politische Arbeit jeder Bundesregierung. Nach dem Sozialbericht 2021, der kurz vor der Bundestagswahl erschienen ist und einen – auch coronabedingten – Rückblick der vorherigen Bundesregierung auf die Sozialpolitik der 19. Legislaturperiode gab, liegt nunmehr auch der Arbeitsschutzbericht 2020 als Bundestags-Drucksache 20/370 vom 06. Januar 2022 vor.
Leiharbeitnehmer L ist in der Produktion von Zylinderlaufbuchsen beschäftigt. Ihm wurde eine „Sicherheitsanweisung“ ausgehändigt, „in der das Verhalten für den Fall beschrieben ist, dass eine Buchse nicht richtig auf einen Spanndorn aufgenommen wird“.
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 8 SGB VII erfasst grundsätzlich nur betriebliche Tätigkeiten sowie die damit in Verbindung stehenden Wege, nicht aber eigenwirtschaftliches Handeln. Wie das Bayerische Landessozialgericht (LSG) gerade mit seinem Urteil vom 10.2.2021 – L 3 U 54/20 – festgestellt hat, sind von diesem Grundsatz bei Wegeunfällen aber auch Ausnahmen möglich, beispielsweise wenn es auf dem Weg zur Arbeit zu einer lediglich sehr kurzen, geringfügigen Unterbrechung gekommen ist.
+++ Workwear für ein starkes Team +++ Lithium-Batterien: UMCO baut Beratung aus +++ BIG Arbeitsschutz GmbH bringt RUNNEX® activeBumper-Sicherheitsschuhe mit neuem Material in den Verkauf +++
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