+++ Fakten: Bericht über gefährliche Produkte 2012 +++ BAuA-Studie über Auswirkung hoher Temperaturen im Büro +++ Körper und Geist der Mitarbeiter aktiv schützen +++ Sozialpartner gestalten alter(n)sgerechte Arbeit im Dienstleistungsbereich +++ Erste Hilfe im Betrieb +++ BAuA-Bericht erläutert Verfahren im Maschinenbau +++ Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz +++ Knien und Hocken beanspruchen die Kniegelenke stärker als gedacht +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Depression und Burnout lassen sich in einer Gesellschaft, die von einem steigenden Lebenstempo geprägt ist, als eine Form der „Zwangsentschleunigung“ verstehen. Im Eröffnungsvortrag zum Rehawissenschaftlichen Kolloquium in Hamburg sprach der Jenaer Soziologe Hartmut Rosa über Ursachen, Formen und Auswirkungen der sozialen Beschleunigung. Die Analyse wirft die Frage auf, wo Prävention und Therapie unter diesen Bedingungen sinnvoll ansetzen können.
In vielen Bereichen sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchgen für den Unternehmer verpflichtend. Unterlässt er sie, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar und falls die Gesundheit der Beschäftigten fahrlässig gefährdet wird, sogar eine Straftat. Der Beitrag beschreibt Voraussetzungen für Pflichtuntersuchungen und deren Umsetzung im Betrieb.
Die OStrV zum Schutz vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht. Er muss seine Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren schützen, was in der Praxis häufig noch vernachlässigt wird. Arbeitgeber können bereits bei der Planung von Arbeitsplätzen Präventivmaßnahmen ergreifen – wie ein Fallbeispiel aus der Optronik zeigt.
Im ehemaligen Salzbergwerk Asse II wurden in den 60er und 70er Jahren große Mengen schwach- und mittelradioaktiver Atommüll eingelagert unter Bedingungen, die den heutigen fachlichen und rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit Atommüll nicht mehr entsprechen. Damit stellt sich die Frage, ob die Mitarbeiter der Schachtanlage Strahlenbelastungen in gesundheitsschädlich relevantem Ausmaß ausgesetzt waren. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ging als neuer Betreiber dieser Frage mit dem sogenannten „Gesundheitsmonitoring Asse“ nach und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Strahlenbelastung der Mitarbeiter – soweit sie aufgrund vorhandener Informationen beurteilt werden kann – zu gering ist, als dass nach Stand der Wissenschaft dadurch nachweislich Krebserkrankungen ausgelöst werden können.
In Deutschland sind viele Millionen Fehlerstrom-Schutzschalter installiert. Durch langen Einsatz und fehlende Prüfungen der Fehlerstrom-Schutzschalter kommt es zu Ausfällen. Hier gibt es nur eine technische Lösung, die dieses Problem beheben kann. Der Mensch muss von seiner Pflicht, den FI-Schalter zu prüfen, befreit werden.
Technische Anlagen sind vielfältig. Sie unterscheiden sich in ihrer Art und Funktionsweise, in ihren Maschinen und Geräten. Ebenso komplex sind die Verletzungsrisiken, die von ihnen ausgehen. Rechnet man den Faktor Mensch hinzu, potenzieren sie sich um ein Vielfaches. Wie können Betriebsmittel technisch so sicher gemacht werden, dass sie weder im Normalbetrieb noch bei menschlichem Fehlverhalten die Gesundheit gefährden? Sicherheitsarbeit in technischen Anlagen erfordert nicht nur ein breites Fachwissen, sondern auch das Denken in komplexen Systemen sowie die Fähigkeit zur Planung, Organisation und Kontrolle. Der Manager für Sicherheit und Gesundheit ist hier ein kompetenter Ansprechpartner.
„Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare!“ Dieser Spruch gilt auch im Maschinenbau, jeder Schritt von der Planung bis zur Entsorgung einer Maschine muss dokumentiert werden. Die verschiedenen Stationen des Produktlebenszyklus erfordern verschiedene Dokumentationsarten. Als Beispiele seien hier Prüfzeugnisse für die verwendeten Materialien oder die Betriebsanleitung genannt. Durch die Dokumentation kann ein Hersteller nachweisen, dass er ein technisch sicheres Produkt in Verkehr gebracht hat.
Wenn ein Beschäftigter bei einem schweren Unfall nicht selbstständig Hilfe anfordern und andere Beschäftigte seine Notlage nicht wahrnehmen können, spricht man von gefährlicher Alleinarbeit. Das Regelwerk BGR 139 der Berufsgenossenschaft wurde im Januar 2012 EU-konform angepasst.
Am 26. April 2012 fand an der Technischen Akademie Esslingen die Fachtagung Elektrosicherheit statt. Fünfzig, größtenteils vEFKs (verantwortliche Elektrofachkräfte) und technische Führungskräfte aus Industriebetrieben, Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen diskutierten Neuerungen aus Technik, Normenlage und Unfallschutz-Richtlinien.
Das Recht der Berufskrankheiten ist von einer monokausalen Betrachtungsweise geprägt, nach der jeweils der Kausalzusammenhang zwischen einzelnen Noxen und Erkrankungen im Fokus steht. Häufig kommt es im Arbeitsleben aber zu einer Belastung mit einer Vielzahl von Schadstoffen, die erst in ihrem Zusammenwirken – „synkanzerogen“ – eine Krebserkrankung auslösen. Der Beitrag zeigt die Verständnisschwierigkeiten auf, die aus der unterschiedlichen juristischen und medizinisch-naturwissenschaftlichen Betrachtungsweise resultieren.
Durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV- Neuordnungsgesetz – LSV- NOG –) vom 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) wird zum 1.1.2013 als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ geschaffen, die bei der Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung als die „landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft“ fungiert.
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Um 1800 wurde in Deutschland die Dampfmaschine erfunden – und mit ihr und anderen technischen Neuerungen entstanden die ersten Fabriken, in denen schneller, in hoher Stückzahl und kostengünstig produziert wurde. Die Industrialisierung entwickelte sich rasant und mit ihr die Notwendigkeit eines Arbeitsschutzes.
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