DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-01 |
+++ Zukunft der Arbeit: Fünf Trends für 2023 +++ Keine Denkverbote in Diskussion um Gewalt gegen Rettungskräfte +++ Mehr als ein Viertel der Beschäftigten arbeitet häufig trotz Krankheit – besonders Berufstätige im Homeoffice +++ Deutlich mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit +++ Vom Dilemma der inneren Uhr im Studienalltag +++ Arbeitsplatzgestaltung als Erfolgsfaktor +++ Fragebogen zu Muskel-Skelett-Beschwerden +++
Im Rahmen der Digitalisierung gewinnt das Thema gutes Sehen am Bildschirmarbeitsplatz zunehmend an Bedeutung. Insbesondere durch die Umstände der letzten Jahre werden Arbeitnehmern zunehmend flexible Arbeitsmodelle ermöglicht. Dabei müssen wechselnde Arbeitsplatzbedingungen durch Bildschirm- und Telearbeitsplätze im Berufsalltag integriert werden. Einhergehend damit ergeben sich unterschiedliche Arbeitsabstände mit individuellen Anforderungen an die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes.
Der Tunnelbau für Straßen, Bahnstrecken, Kanalsysteme oder den Bergbau ist mit vielen Risiken für das beschäftigte Personal verbunden. Die Kollision von Beschäftigten mit mobilen Maschinen ist dabei die häufigste und größte Gefahr während der Arbeit in den Tunnelröhren. Neben konventionellen technischen Schutzmaßnahmen setzt sich eine immer größere Anzahl von digitalen Warnsystemen durch, die in diesem Beitrag vorgestellt wird.
Auch kleine Dinge können großen Ärger verursachen. Dies gilt auch für C2H4O – eine ringförmigen heterozyklische Verbindungen mit süßlichem Geruch. Bei Normaldruck und Zimmertemperatur verdunstet diese sehr schnell. Klingt zunächst nicht schlimm aber ...
Im Rahmen einer Masterarbeit an der Bergischen Universität Wuppertal, Fachgebiet Sicherheitstechnik/Arbeitssicherheit, in Zusammenarbeit mit der BASF Coatings GmbH in Münster, wurde ein Methodenkoffer entwickelt, mit dessen Instrumenten individuelle Unterschiede in Betrieben herausgestellt und Verfahren zur Verbesserung der Sicherheitskultur angeboten werden. Es wird das Ziel verfolgt, das intrinsische Bestreben von Mitarbeitenden für sichere Arbeitsweisen zu fördern. Mithilfe eines modularen Aufbaus des Methodenkoffers soll die Nutzung für User mit unterschiedlichen Erfahrungsniveaus hinsichtlich der Sicherheitskultur ermöglicht werden.
Im März 2022 ist ein Buch des Autors dieses Beitrags unter dem Titel „Gefahrstoffschutz – Grundlagen der betrieblichen Praxis“ beim Erich-Schmidt-Verlag erschienen. Der vorliegende Beitrag stellt eine angepasste und aktualisierte Fassung eines Kapitels dieses Werks dar. Prüfdaten zu physikalisch-chemischen, toxischen und ökotoxischen Stoffeigenschaften sind eine entscheidende Basis für den Gefahrstoffschutz. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher wissenschaftlich ausgearbeiteter Prüfmethoden.
Prävention kann auch als Gestaltungsmöglichkeit der Führungskräfte im Hinblick auf die Schaffung guter, optimierter Arbeitsbedingungen und damit als Ausdruck der Wertschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesehen werden. Gleichzeitig wirkt entgegengebrachte Wertschätzung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern resilienzstärkend und leistungsfördernd. Dass diese Wertschätzung durch das Branding auch nach außen hin sichtbar wird, ist für die Personalgewinnung zwingend notwendig.
„Noch so ein Sieg und wir sind verloren“ – dieser, dem griechischen König Pyrrhus (318 – 272 v. Chr.) nach verlustreichen Schlachten in Süditalien zugeordnete Satz, mag den Arbeitgebern in den Sinn gekommen sein, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13.09.2022 (– 1 ABR 22/21–) zwar, wie von den Revisionsklägern begehrt, ein eigenes Initiativrecht des Betriebsrates zur elektronischen Arbeitszeiterfassung zurückwies, dafür aber flächendeckend für ganz Deutschland eine ausnahmslose Arbeitszeiterfassung vorgab. Die Bundesregierung ist nun gefordert, eigene, schon seit Jahren bestehende Versäumnisse in diesem und anderen Bereichen des EU-Rechts zu beseitigen.
Die Bauherrin verpflichtete in einem Vertrag für einen Neubau in Frankfurt einen SiGeKo, „in der Stabsfunktion für die Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators nach der Baustellenverordnung für die Bauprojekte ... die Aufgaben nach Anhang 2 auszuüben“. Der Ausschachtung der Baugrube erfolgte durch Nachunternehmerin A, die sich des selbstständigen Baggerführers B bediente. Zur Absicherung vor nachrutschender Erde wurde eine Trägerbohlenwand durch T erstellt, die sich wiederum der S als Nachunternehmerin bediente. Bei dieser waren als Polier O und als Arbeiter U tätig.
Nicht jede Person, die in einem Unternehmen tätig ist, auch in höherer Position, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So hatte beispielsweise das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem Urteil vom 15.12.2020 – B 2 U 4/20 R - einen im Betrieb eingetretenen Unfall eines Vorstandsmitgliedes, das sich nicht freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert hatte, nicht als Arbeitsunfall anerkannt.
+++ Neue Masken-Studie weist potenziellen Einfluss der Methode des Händetrocknens auf die Verbreitung von Viren in der Umgebungsluft nach +++ Hoch gefährliche Stäube sicher bekämpfen – mit den neuen CraftiX H Sicherheitssaugern +++ Sicherheit gewährleisten, Durchblick behalten. Das Serviceangebot von HEMA für Maschinensicherheitsscheiben +++
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