„Noch so ein Sieg und wir sind verloren“ – dieser, dem griechischen König Pyrrhus (318 – 272 v. Chr.) nach verlustreichen Schlachten in Süditalien zugeordnete Satz, mag den Arbeitgebern in den Sinn gekommen sein, nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13.09.2022 (– 1 ABR 22/21–) zwar, wie von den Revisionsklägern begehrt, ein eigenes Initiativrecht des Betriebsrates zur elektronischen Arbeitszeiterfassung zurückwies, dafür aber flächendeckend für ganz Deutschland eine ausnahmslose Arbeitszeiterfassung vorgab. Die Bundesregierung ist nun gefordert, eigene, schon seit Jahren bestehende Versäumnisse in diesem und anderen Bereichen des EU-Rechts zu beseitigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-01 |
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