Das MPG gilt grundsätzlich für alle MP, die im hoheitlichen Bereich in den Verkehr gebracht oder verwendet werden. Abweichend von § 1 Abs. 2 Nr. 3 GSG bzw. § 1 Abs. 1 letzter Satz GPSG wird nicht bestimmt, dass das Gesetz nicht gilt für MP, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind.
Lieferung: 07/2008Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.