BioStoffV Erläuterungen: Zu den Anhängen I bis III
Anhang I entspricht Anhang II der Richtlinie. Anhang II Abs. 1 definiert die Schutzstufe 1 als allgemeine Hygieneregeln. Die allgemeinen Hygieneregeln bei Tätigkeiten in Laboratorien, Isolierstationen und Räumen zur Haltung von Labortieren werden durch den Ausschuß für biologische Arbeitsstoffe erarbeitet und als technische Regel veröffentlicht.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.