ARBEITSSCHUTZ digital
 

BioStoffV Erläuterungen: Zu den Anhängen I bis III

Anhang I entspricht Anhang II der Richtlinie. Anhang II Abs. 1 definiert die Schutzstufe 1 als allgemeine Hygieneregeln. Die allgemeinen Hygieneregeln bei Tätigkeiten in Laboratorien, Isolierstationen und Räumen zur Haltung von Labortieren werden durch den Ausschuß für biologische Arbeitsstoffe erarbeitet und als technische Regel veröffentlicht.

Lieferung: 09/2009