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Recht und Arbeit:
Hepatitis B im Gesundheitsdienst – keine BK bei Immigranten? / Hörgeräte gehören nicht in den Kofferraum

Ein in der Türkei geborener Mann absolvierte von 2003 bis 2007 eine Ausbildung zum medizinisch-technischen Laborassistenten. Er erhielt dabei eine Hepatitis B-Impfung, die bis Mitte Mai 2004 abgeschlossen war. Vom 1. bis 30. Juli 2004 hatte er ein Praktikum auf einer Station für Strahlentherapie. Am 5. Juli 2004 erlitt er bei einer Desinfektion eine Nadelstichverletzung. Am 26. Juli 2005 wurde bei ihm erstmals festgestellt, dass er Träger des Hepatitis B-Virus ist. Im März 2006 bestätigte eine Leberpunktion das Bestehen einer chronischen Virushepatitis B. Auf deren sofortige Anzeige ermittelte der Unfallversicherungsträger, dass der Auszubildende bei seinem Praktikum Blutzuckerbestimmungen durchführen musste und Hilfestellung bei der Mundpflege und beim Zähneputzen leistete. Außerdem hatte er Kontakt mit Erbrochenem, Stuhlgang und Urin. Ein vom Unfallversicherungsträger eingeholtes Gutachten kam zum Ergebnis, die Ausbildung zum Laborassistenten müsse als ursächlich für die Infektion angesehen werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.03.16
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 3 / 2011
Veröffentlicht: 2011-03-09

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