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Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesbauordnung (gültig ab 01.09.2022) - LBO)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Schleswig-Holstein

Vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1421), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 875, 982)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Teil 2
Das Grundstück und seine Bebauung

Teil 3
Bauliche Anlagen

Abschnitt 1
Gestaltung

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

Abschnitt 3
Bauprodukte

Abschnitt 4
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer

Abschnitt 5
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen

Abschnitt 6
Technische Gebäudeausrüstung

Abschnitt 7
Nutzungsbedingte Anforderungen

Teil 4
Die am Bau Beteiligten

Teil 5
Bauaufsichtsbehörden, Verfahren

Abschnitt 1
Bauaufsichtsbehörden

Abschnitt 2
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit

Abschnitt 3
Genehmigungsverfahren

Abschnitt 4
Bauaufsichtliche Maßnahmen

Abschnitt 5
Bauüberwachung

Abschnitt 6
Baulasten

Teil 6
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften