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Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas (Hamburgisches Klimaschutzgesetz - HmbKliSchG)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Hamburg

Vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. November 2025 (HmbGVBl. S. 597)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Erster Teil
Klimaschutzziele, allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Wärmenetze, Kohleausstieg

Dritter Teil
Gebäude, Solargründach, erneuerbare Energien

Vierter Teil
Öffentliche Gebäude und CO2-neutrale Verwaltung

Fünfter Teil
Wärmeplanung, Wärmekataster und Monitoring der Klimaschutzziele im Gebäudebereich

Sechster Teil
Klimaschutz im Verkehr

Siebter Teil
Befugnisse der zuständigen Behörden, Vollzug, Datenverarbeitung

Achter Teil
Übergangsbestimmungen