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Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas (Hamburgisches Klimaschutzgesetz - HmbKliSchG)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Hamburg

Vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Erster Teil
Klimaschutzziele, allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Wärmenetze, Kohleausstieg

Dritter Teil
Gebäude, erneuerbare Energien

Vierter Teil
Öffentliche Gebäude und klimaneutrale Landesverwaltung

Sechster Teil
Klimaschutz im Verkehr

Siebter Teil
Befugnisse der zuständigen Behörden

Achter Teil
Schlussbestimmung