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Bekanntmachung einer Empfehlung mit wissenschaftlicher Begründung der Strahlenschutzkommission – Gefährdungspotenzial bei der Anwendung von Lasern und anderen optischen Strahlungsquellen an der menschlichen Haut

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 5. Dezember 2016, BAnz S. 2112 (AT 21.03.2017 B2)

Anlage
Gefährdungspotenzial bei der Anwendung von Lasern und anderen optischen Strahlungsquellen an der menschlichen Haut

Wissenschaftliche Begründung der Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Anhang
Ausbildungsanforderungen für den Einsatz von Lasern und anderen optischen Strahlungsquellen an der menschlichen Haut zu ästhetischen und kosmetischen Zwecken