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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2023/2749 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2023 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte ((EU) 2023/2749)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 11. Dezember 2023 (ABl. L 2023/2749, 18.12.2023), berichtigt am 12. Januar 2024 (Abl. L 2024/90008, 12.1.2024)

ANHANG
SCHLUSSFOLGERUNGEN ZU DEN BESTEN VERFÜGBAREN TECHNIKEN (BVT) FÜR SCHLACHTANLAGEN UND ANLAGEN ZUR VERARBEITUNG VON TIERISCHEN NEBENPRODUKTEN UND/ODER ESSBAREN SCHLACHTNEBENPRODUKTEN

1.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen

1.2. BVT-Schlussfolgerungen für Schlachtanlagen

1.3. BVT-Schlussfolgerungen für Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte

1.4. Beschreibung der Techniken