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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/716 DER KOMMISSION vom 6. Mai 2022 über die Genehmigung eines intelligenten Dieselkraftstoffvorwärmers zur Verwendung in Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit konventionellem Verbrennungsmotor und in bestimmten Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Hybrid-Elektroantrieb als innovative Technologie gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates ((EU) 2022/716)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 6. Mai 2022 (ABl. L 133 S. 33)

ANHANG
Methode zur Ermittlung der durch den intelligenten Dieselkraftstoffvorwärmer erzielten CO2Einsparungen

2. METHODE