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Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1232 DER KOMMISSION vom 27. August 2020 über die Genehmigung der in 12-Volt-Motorgeneratoren für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, einschließlich bestimmter Hybrid-Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden können, verwendeten effizienten Generatorfunktion als innovative Technologie gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates ((EU) 2020/1232)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 27. August 2020 (ABl. L 280 S. 18)

ANHANG
Methode zur Bestimmung der CO2-Einsparungen, die durch die in einem effizienten 12-Volt-Motorgenerator für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor und bestimmte Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit Hybridelektroantrieb verwendete Technologie erzielt werden

3. BERECHNUNG DER CO2-EINSPARUNGEN UND IHRER UNSICHERHEIT