Bekanntmachung zu sicherheitstechnischen Regeln des KTA – Alterungsmanagement in Kernkraftwerken (KTA 1403)
Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 1. November 2017, BAnz AT 05.02.2018 B3 S. 1
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4 Vorgehensweise beim Alterungsmanagement von Technischen Einrichtungen einschließlich der Hilfs· und Betriebsstoffe
4.1 Alterung mechanischer Systeme und Komponenten
4.1.3 Vorgehensweise zum Erhalt des anforderungsgerechten Qualitätszustandes
4.2 Alterung Technischer Einrichtungen der Elektro- und Leittechnik
4.3 Alterung von baulichen Einrichtungen
4.4 Alterung von Hilfs- und Betriebsstoffen
5 Vorgehensweise beim Alterungsmanagement von nichttechnischen Aspekten
5.2 Alterung der Dokumentation
5.3 Dokumentation von Daten aus Informations- und Betriebsführungssystemen
Anhang