Die Klägerin ist unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe als Lehrerin an einer Kooperativen Gesamtschule in Achim eingesetzt und klagt gegen die (zweite) Verlängerung ihrer Probezeit gemäß § 19 Abs. 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO). Klagegegner ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg.
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