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Brennende Kerze beim Schulversuch


Die Klägerin ist unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe als Lehrerin an einer Kooperativen Gesamtschule in Achim eingesetzt und klagt gegen die (zweite) Verlängerung ihrer Probezeit gemäß § 19 Abs. 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO). Klagegegner ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg.

Seiten 315 - 321