Im Teil I geht es nicht zuletzt um Rechtsfragen bzw. um Fragen des Rechtssystems, die auch Praktiker im Arbeitsschutz ein Stück weit im Auge behalten sollten.
In Deutschland gibt es im Arbeitsschutz den sogenannten Dualismus. Dieser Dualismus geht historisch zurück auf die Bismarck’sche Sozialpolitik. Ein Kompartiment dieser Politik war die Einführung einer gesetzlichen Unfallversicherung im damaligen deutschen Reich vor rund 135 Jahren.
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