Fall 17
Kohlenmonoxidvergiftung wegen fehlender Atemschutzmaske
→ Vergiftung durch im Stadtgas enthaltenes akut toxisches Kohlenmonoxid 172
→ Strafrechtliche Garantenstellung einer Führungskraft durch tatsächliche Pflichtenübernahme und obwohl sie am Tag des Unfalls schon aus dem Unternehmen ausgeschieden war
→ Pflichtverletzung durch Nichtzurverfügungstellung von persönlichen Schutzausrüstungen bzw. Nichtdurchsetzung ihrer Nutzung
→ Fahrlässige Tötung trotz eigener Pflichtverletzung der Geschädigten: keine „eigenverantwortliche Selbstgefährdung“ – dann aber Zweifel an der Kausalität
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