Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: März 2019 (GMBl 2019, S. 262); zuletzt geändert GMBl 2022, S. 16)
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:
Neufassung der TRBS 1203
Die TRBS 1203 "Befähigte Personen", Ausgabe März 2010, GMBl 2010, S. 627 [Nr. 29] v. 12.5.2010, mit Änderungen und Ergänzungen: GMBl 2012, S. 386 [Nr. 21] v. 26.4.2012, wird wie folgt neu gefasst:
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