Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 2. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 2), geändert am 2. August 2019 (GV. NRW. S. 488), zuletzt berichtigt am 9. Januar 2020 (GV. NRW. S. 148)
* Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12) geändert worden ist, sind beachtet worden.
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