Es steht auer Frage, da Nachtarbeit zu erheblichen Strungen im Befinden des Nachtarbeitnehmers fhren kann. Einer Ausdehnung des bisherigen Nachtarbeitsverbots fr Arbeiterinnen auf alle Frauen und Mnner steht entgegen, da in einer modernen Industriegesellschaft wie der Bundesrepublik Deutschland nicht generell auf Nachtarbeit verzichtet werden kann. Entsprechend dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. Januar 1992 zum Nachtarbeitsverbot fr Arbeiterinnen des 19 AZO sind daher geschlechtsneutrale Schutzvorschriften fr alle Nachtarbeitnehmer vorgesehen, um dem objektiven Gehalt der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf krperliche Unversehrtheit des Artikels 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz, Genge zu tun.
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