BImSchG Erläuterungen: § 47a Anwendungsbereich des sechsten Teils
Der neue 6. Teil, die §§ 47a-f, wurde eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794) und ist am 30. Juni 2005 in Kraft getreten.
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