Zwei gerichtliche Entscheidungen zur ASR A3.5 Raumtemperatur klären „nebenbei“ die grundsätzliche Stellung von Technischen Regeln nach § 18 Abs. 2 Nr. 5 ArbSchG und kommen zu folgendem Ergebnis: Die Technischen Regeln, in diesem Fall die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), sind zwar keine Rechtsnormen, die Inhalte der ASR konkretisieren aber die allgemein gefassten Schutzziele des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung, indem sie die einschlägigen aktuellen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse dokumentieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-01 |
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