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Vorschrift Zur Prüfung befähigte Personen

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  • Ausgabe: März 2019 (GMBl 2019, S. 262); geändert GMBl 2021, S. 1002)

  • Ausgabe: März 2019 (GMBl 2019, S. 262)

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Technische Regeln für Betriebssicherheit – Zur Prüfung befähigte Personen (TRBS 1203)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: März 2019 (GMBl 2019, S. 262); zuletzt geändert GMBl 2022, S. 16)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1251731

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:

Neufassung der TRBS 1203

Die TRBS 1203 "Befähigte Personen", Ausgabe März 2010, GMBl 2010, S. 627 [Nr. 29] v. 12.5.2010, mit Änderungen und Ergänzungen: GMBl 2012, S. 386 [Nr. 21] v. 26.4.2012, wird wie folgt neu gefasst:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Allgemeine Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen

2.1 Allgemeines

2.2 Berufsausbildung

2.3 Berufserfahrung

2.4 Zeitnahe berufliche Tätigkeit

3 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an bestimmten Arbeitsmitteln

3.1 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten

3.2 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit hydraulischen Komponenten

3.3 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Personenaufnahmemittel zum Heben von Personen mit Kranen

4 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an Arbeitsmitteln nach Anhang 3 BetrSichV

4.1 Anforderungen an Prüfsachverständige für Krane nach Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 2 und Tabelle 1 BetrSichV

4.2 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Flüssiggasanlagen nach Anhang 3 Abschnitt 2 BetrSichV

4.3 Anforderungen an Prüfsachverständige für maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik nach Anhang 3 Abschnitt 3 Nummer 2 BetrSichV

Anhang 1
Beispiele für Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen

Anhang 2
Übersichtstabelle

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