In dem Artikel über PFAS und Oxime in sis 11-2024 wird deutlich, wie hoch die Folgekosten (durch Erkrankungen, Umweltschäden) des Einsatzes von Stoffen sein können. Die dort aufgeführten Beispiele (Asbest, dichlormethanhaltige Abbeizer, Pflanzenschutzmittel) lassen sich leicht erweitern um Benzol, Epoxidharze, Glycerolmonothioglykolat – saure Dauerwelle, Thalidomid – Contergan, …). Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie zeigt, dass es möglich ist, die Hersteller der Stoffe an den Folgekosten zu beteiligen. Dazu werden in diesem Beitrag Folgekosten durch einzelne Stoffe abgeschätzt, der Einfluss von REACh betrachtet und die Möglichkeiten des Verursacherprinzips am Beispiel der EU-Kommunalabwasserrichtlinie diskutiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-29 |
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