Mit seinem Urteil vom 27.4.2010 – B 2 U 11/09 R – ist es dem Bundessozialgericht (BSG) erstmals gelungen, eine eindeutige Abgrenzung zwischen der zivilrechtlichen Arzt- und Krankenhaushaftpflicht und dem sozialrechtlichen Unfallversicherungsschutz des § 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe a) SGB VII zu finden. Die bereits zum 1.10.1974 durch das Rehabilitations-Angleichungsgesetz vom 7.8.1974 (BGBl. I S. 1881) erfolgte und später mehrfach ergänzte Einbeziehung auch der Krankenhauspatienten und Rehabilitanden in den Kreis der gesetzlich Unfallversicherten hat im Laufe der vergangenen Jahrzehnte auf Grund der weiten Fassung des Wortlauts der Vorschrift schon vielerlei Auslegungen erfahren.
Seiten 34 - 35
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.