Bei vielen Unfällen mit mobilen Arbeitsmitteln wie Flurförderzeugen, Kranen, Hubarbeitsbühnen oder Erdbaumaschinen stellt sich heraus, dass eine nicht vorhandene oder unzureichende Qualifizierung unfallursächlich oder -begünstigend war. Ausbilder (auch als Qualifizierende, Trainer oder Unterweiser bezeichnet), die das Fahr- und Steuerpersonal solcher Maschinen qualifizieren/ unterweisen, nehmen Unternehmerpflichten wahr und tragen große Verantwortung in der Unfallverhütung – und wer im Arbeitsschutz Verantwortung für etwas trägt, kann nach einem Unfall potenziell auch haften und muss im schlimmsten Fall mit verschiedenen Rechtsfolgen wie Abmahnung, Kündigung, Schadenersatz, Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-05 |
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