Das Arbeitsschutzgesetz sagt in § 1 Abs. 3, dass es sonstige Rechtsvorschriften unberührt lässt – dazu kann man auch Unfallverhütungsvorschriften zählen436. Das Unfallverhütungsrecht ist die zweite Säule des dualen Arbeitsschutzsystems (siehe 2.1). Das Sozialgesetzbuch VII über die Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) definiert Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten437 und regelt Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls, normiert aber keine einzelnen Schutz- und Sicherheitspflichten des Unternehmers und der Führungskräfte.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.