Unfallverhütungsrecht
Das Arbeitsschutzgesetz sagt in § 1 Abs. 3, dass es sonstige Rechtsvorschriften unberührt lässt – dazu kann man auch Unfallverhütungsvorschriften zählen436. Das Unfallverhütungsrecht ist die zweite Säule des dualen Arbeitsschutzsystems (siehe 2.1). Das Sozialgesetzbuch VII über die Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) definiert Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten437 und regelt Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls, normiert aber keine einzelnen Schutz- und Sicherheitspflichten des Unternehmers und der Führungskräfte.
Seiten 159 - 179
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